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Beratung

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden berät seit 1956 Menschen, die sich auf die Bestimmung des Grundgesetzes: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ berufen wollen und einen entsprechenden Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen beabsichtigen. Derzeit sind es drei mögliche Kategorien von Menschen, die eine solche Beratung in Anspruch nehmen:

  • Soldat*innen im aktiven Dienst (Zeit- und Berufssoldat*innen, freiwillig Wehrdienstleistende)
  • Reservist*innen
  • Menschen, die nicht gemustert sind

Wenn Sie sich unter der E-Mail-Hotline der EAK melden, meldet sich ein Mitglied des kleinen Berater*innenteams (meist Friedensbeauftragte von Landeskirchen) zeitnah bei Ihnen. Wir bieten fachliche und auch seelsorgliche Beratung.
Unser Team steht mit einschlägigen Anwaltskanzleien in Kontakt. Beachten Sie hier, daß für eine Antragstellung eine zusätzliche anwaltliche Beratung in der Regel nicht notwendig ist. Bei Berufungsverfahren stellen wir aber gerne einen Kontakt her.

Für eine Beratung zur Kriegsdienstverweigerung nehmen Sie Kontakt mit uns unter kdv@eak-online.de auf.
Wir melden uns dann bei Ihnen.

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Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)
im Verein für Friedensarbeit im Raum der EKD e.V.
Endenicher Straße 41
53115 Bonn
Bushaltestelle Mozartstraße
Webseite: www.eak-online.de
Unser Beratungsangebot ist grundsätzlich kostenlos.
Wir freuen uns jedoch über Spenden.
Bank für Kirche und Diakonie
BIC GENODED1DKD IBAN DE11 3506 0190 1014 3090 19
Verwendungszweck: Spende
Als Teil der evangelischen Friedensarbeit erhält die EAK Zuwendungen der EKD.

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