Beratung
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden berät seit 1956 Menschen, die sich auf die Bestimmung des Grundgesetzes: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ berufen wollen und einen entsprechenden Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen beabsichtigen. Derzeit sind es drei mögliche Kategorien von Menschen, die eine solche Beratung in Anspruch nehmen:
- Soldat*innen im aktiven Dienst (Zeit- und Berufssoldat*innen, freiwillig Wehrdienstleistende)
- Reservist*innen
- Menschen, die nicht gemustert sind
Wenn Sie sich unter der E-Mail-Hotline der EAK melden, meldet sich ein Mitglied des kleinen Berater*innenteams (meist Friedensbeauftragte von Landeskirchen) zeitnah bei Ihnen. Wir bieten fachliche und auch seelsorgliche Beratung.
Unser Team steht mit einschlägigen Anwaltskanzleien in Kontakt. Beachten Sie hier, daß für eine Antragstellung eine zusätzliche anwaltliche Beratung in der Regel nicht notwendig ist. Bei Berufungsverfahren stellen wir aber gerne einen Kontakt her.