Kriegsdienstverweigerung
Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten im Juli 2011 haben Sie als Soldat oder Soldatin jederzeit das Recht, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern und aus Ihrem Dienstverhältnis in der Bundeswehr auszuscheiden.
Neben Berufs- und Zeitsoldat*innen sind auch Reservist*innen, freiwillig Wehrdienstleistende und als tauglich gemusterte Wehrpflichtige berechtigt, den Kriegsdienst an der Waffe, gemäß Art. 4 Abs. 3 GG, zu verweigern.
EAK
- Kostenlose Beratung und Begleitung von Kriegsdienstverweiger*innen in Deutschland bei der KDV-Antragstellung und während des Verfahrens
- Beratung auch nach Feierabend oder am Wochenende nach vorheriger Absprache
- Seelsorgerliche Begleitung
- Vermittlung fachkundiger Rechtsanwälte zum Thema Wehr- und Soldatenrecht
- Auskunft zu aktuellen Geschehnissen zum Thema
- Engagement für die Rechte von Kriegsdienstverweiger*innen national und international
- Aktuelle Informationen zum Thema KDV finden Sie unter: https://www.evangelische-friedensarbeit.de/thema/kriegsdienstverweigerung
Presseanfragen
Evangelische Friedensarbeit
Dieter Junker
Öffentlichkeitsarbeit
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