Das persönlich und mit dem Gewissen begründete Nein zur Anwendung von militärischer Gewalt trägt in sich den Impuls zum eigenen aktiven Beitrag zum Frieden schaffen. Dazu muss es Angebote, Einladungen, Vorbilder und Praxisfelder geben.
Krieg darf nach dem Willen Gottes nicht sein“

Art. 4 Absatz 3 GG
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“

Artikel 4 Absatz 3 GG bleibt von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unberührt. Soldaten und Soldatinnen steht auch unter den veränderten Voraussetzungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu.

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Neuer Text der Quäker zum Menschenrecht KDV
News 16.1.2012

Im November vergangen Jahres hat Rachel Brett aus dem Quaker United Nation Office in Genf die Broschüre International Standards on Conscientious Objection to Military Service in aktualisierter Form vorgelegt.

Die Broschüre von Rachel Brett beschreibt unter anderem Internationale Menschenrechtsstandards für das Recht auf KDV aus Gewissensgründen. Der Text kann unter Quaker United Nations Office - Conscientious Objection 2011 abgerufen werden.

Säkular oder sakral?
News 14.12.2011

Zehn Jahre haben sich die Kirchen während der weltweiten Dekade zur Überwindung von Gewalt dafür eingesetzt, den Geist, die Logik und die Praxis der Gewalt theologisch zu delegitimieren.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) spricht sich in ihrer Friedensdenkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ deutlich für die vorrangige Option der Gewaltfreiheit aus und setzt dem rechtserhaltenden militärischen Gewaltgebrauch enge Grenzen. Daneben gehört es zur außen- und sicherheitspolitischen Maxime in Deutschland, die sicherheitspolitischen Interessen auch unter Androhung und Ausübung militärischer Gewalt durchzusetzen. Seit mehr als 10 Jahren befinden sich deutsche Soldaten im Auslandseinsatz und die Bundeswehr wird zu einer "Armee im
Einsatz" umgestaltet. In Afghanistan sterben deutsche Soldaten in einem Konflikt, der inzwischen auch als Krieg oder kriegsähnlicher Zustand bezeichnet wird. An den öffentlichen Trauerfeiern für die Gefallenen nimmt die Kirche teil. Bietet sie auch damit die religiöse Sinnstiftung für einen Einsatz, deren Sinn viele bezweifeln? Welche Erwartungen an die Kirche hat hier der säkulare Staat? Welche Aufgaben übernimmt dabei die Kirche? Im Anschluss an die Arbeitstagung der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD laden wir am 24. und 25. Januar 2012 zu einem ersten theologischen Studientagung.

Pfarrer Friedhelm Schneider ist neuer EBCO Vorsitzender
News 13.12.2011

Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) hat Pfarrer Friedhelm Schneider, Speyer einstimmig zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Die von den europäischen Institutionen anerkannte Nichtregierungsorganisation setzt sich europaweit für die freiheitliche Ausgestaltung des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung ein. Ihr gehören Mitgliedsverbände aus 20 Ländern an. Im Vorstand der Menschenrechtsorganisation vertritt Schneider, der die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt der Pfälzischen Landeskirche leitet,  die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK). Zugleich nimmt er die Kontakte zum Europarat wahr, wo er mit einer Reihe von Stellungnahmen an der Diskussion um menschenrechtskonforme Zivildienstregelungen in Griechenland, Moldawien, Serbien, Russland, Armenien und der Türkei beteiligt war.

Nach Schneiders Worten auf der EBCO Mitgliederversammlung in St. Petersburg bleiben trotz Aussetzung der Wehrpflicht in der Mehrzahl der europäischen Staaten zahlreiche Probleme für Kriegsdienstverweigerer bestehen. So sei die Inanspruchnahme des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung häufig auf Friedenszeiten beschränkt. Besonders Soldaten, die ihre Entscheidung für den Militärdienst revidierten, seien immer wieder massiven Repressionen ausgesetzt.

In seiner neuen Funktion als EBCO-Präsident appellierte Schneider an die türkische Regierung, sich der vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angemahnten Einführung eines Zivildienstes ohne Strafcharakter nicht länger zu widersetzen. Zugleich begrüßte er, dass auf der diesjährigen Friedenskonvokation des Weltkirchenrates in Jamaika das Eintreten für Friedenserziehung und den Schutz von Kriegsdienstverweigerern auch von orthodoxen Kirchenvertretern mitgetragen wurde.

Die EAK gratuliert Friedhelm Schneider ganz herzlich und wünscht ihm für seine neue Aufgabe Gottes Segen! Wir freuen uns das er diese Aufgabe übernommen hat!

Pfarrer Friedhelm Schneider