Der Friedrich Siegmund-Schultze-Förderpreis für gewaltfreies Handeln zeichnet Personen, Gruppen oder Initiativen aus, die sich für Gewaltfreiheit oder für Widerstand gegen Gewaltstrukturen und Gewaltanwendung einsetzen, unabhängig von ihrer nationalen oder weltanschaulichen Herkunft.
Friedrich Siegmund-Schultze-Förderpreis
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) verleiht diesen Preis seit 1994 in nicht festgelegten Zeitabständen. Die EAK will damit die Aufmerksamkeit auf Projekte lenken, die bisher unbekannt geblieben sind und damit zum Friedenshandeln ermutigen.
Die Auswahl der Preisträger und Preisträgerinnen erfolgt durch den Vorstand der EAK. Vorschläge für Preisträger*innen können bei der EAK eingereicht werden:
EAK
Bundesgeschäftsstelle
Endenicher Straße 41
53115 Bonn
oder per Mail:
office[at]eak-online.de
Die Finanzierung des Preises erfolgt ausschließlich aus privaten Spenden. Sind genügend Spenden eingegangen, wird der Preis verliehen.
Wir freuen uns über eine Spende für den Friedrich Siegmund-Schultze-Förderpreis für gewaltfreies Handeln.
Spendenkonto
Bank für Kirche und Diakonie
BIC GENODED1DKD
IBAN DE11 3506 0190 1014 3090 19
Verwendungszweck: Förderpreis
Der EAK e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Registernummer VR Bonn 9124 eingetragen. Die EAK ist eine gemeinnützige Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Körperschaftssteuergesetz).
Die EAK dankt für Spenden. Diese sind steuerlich absetzbar. Für Spenden ab 200€ wird nach Zahlungseingang eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Bitte denken Sie bei Ihrer Überweisung daran, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben.
Für Spenden unter 200 Euro finden Sie unten einen vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV.
Sollten Sie den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Ihre Spende nicht nutzen wollen, erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenquittung. Bitte denken Sie auch in diesem Fall daran, Ihren Name und Ihre Adresse auf der Überweisung anzugeben.
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV
(gilt nur für Zuwendungen bis € 200,00 und nur in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug)
Bestätigung über eine Zuwendung im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Wir sind wegen Förderung kirchlicher Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Bescheid vom 06.01.2023 des Finanzamtes Bonn-Innenstadt, Steuer-Nr. 205/5769/1932 als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Es wird bestätigt, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge, sonstige Mitgliedsumlagen oder Aufnahmegebühren handelt, und die Zuwendung nur zur Förderung der oben angegebenen Zwecke verwendet wird.
Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.