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Stellungnahmen und Dokumente internationaler Gremien

Hier finden Sie Stellungnahmen und Dokumente internationaler Gremien zur Kriegsdienstverweigerung.

Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist Bestandteil der Gewissensfreiheit nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt). Allerdings wird dieses Recht von vielen Staaten nicht anerkannt, über den Menschenrechtscharakter dieses zivilen Bürgerrechts gibt es selbst unter den relativ „zivilen“ Staaten der Europäischen Union (noch) keinen Konsens.

Sie finden hier:
· Dokumente des ÖRK
· Empfehlungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen
· des Europarates
· der Europäischen Union
· des Europaparlaments
· des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (European Court of Human Rights)
· Berichte und Empfehlungen jeweils zuständiger Ausschüsse, von NichtRegierungsOrganisationen (NRO) und anderen internationalen Gremien.

Ökumenischer Rat der Kirchen (ÖRK)

Studie des Ökumenischen Rats der Kirchen (Weltkirchenrat) zur Militärdienstverweigerung (Juni 2009)
PDF: Das Recht zur Verweigerung des Militaerdienstes aus Gewissensgruenden
PDF: WCCConscObjMilServStudy09 (engl.)
Protokoll der Zentralausschusssitzung vom 1. September 2009
PDF: Protokollpunkt zum Recht auf KDV aus Gewissensgrunden

UNO-Institutionen

Komitee für die Rechte des Kindes
47. Sitzung, 13. Februar 2008: Beobachtung zu Deutschland, Empfehlung, u.a. keine minderjährigen Soldaten zu rekrutieren, Ziff. 11.
PDF: Germany CRC OPAC CO.2
Bericht des Kommissariats für Menschenrechte 2006,
PDF: Report of the High Commissioner for Human Rights2006
PDF: UN Report KDV2006
PDF: Anmerkung EAK zum UNO Bericht KDV 2006

Entschließungen Menschenrechts-Kommission

Decaux-Bericht zur Rechtspflege durch Militärgerichte
(Grundsatz Nr. 12 regelt die Kriegsdienstverweigerung)
PDF: Rechtspflege Rechtstaatlichkeit und Demokratie
PDF: Administration of justice, rule of law and democracy

Entschließung 2004
Originalquelle: E/CN.4/2004/L.10/Add.11/2004/35
PDF: Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgruenden
PDF: Conscientious objection to military service
Ergänzende Information zur Einbringung und Unterstützung der Resolution 2004
PDF: Further Information to conscientious objection to military service

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Entscheidung (application no. 43965/04) über die Rechtmässigkeit des KDV Antrages von Erçep v. Turkey nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), PM EGMR 22.11.2011
PDF: ECHR Press Realease _ Chamber judgment Ercep v. Turkey _ 22.11.2011

NRO-Impulse

 PDF: Conscientious Objection 2011 (DE)
Internationale Standards zur Militärdienstverweigerung November 2008
von Rachel Brett, Quäker-Büro bei den Vereinten Nationen (Genf)
PDF: Militaerdienstverweigerung aus Gewissensgruenden
PDF: International standards on conscientious objection to military servive
PDF: Concernant objection de conscience au service militaire
PDF: Objecion de Conciencia al Servicio Militar

EAK-Eingabe zum Bericht der UNO-Menschenrechtskommission 2006  – Informationen zur Situation in Deutschland 2005
PDF: Eingabe der EAK
PDF: EAK Submission

Stellungnahme des Komitees für Weltangelegenheiten der Quäker bei den Vereinten Nationen für die 58. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission, 18. März–27. April 2002, Genf
PDF: Statement by Friends World Committee for Consultation
PDF: Stellungnahme des Komitees der Freunde (Quaeker)

Europarat Ministerkomitee des Europarats

Empfehlungen des Ministerkomitees zu Menschenrechten von Militärangehörigen, Empfehlung CM 2010 (4) des Ministerkomitees zu den Menschenrechten von Militärangehörigen vom 24. Februar 2010: Gewissensfreiheit siehe Abschnitt H.
PDF: Recommendation
Ausführungsbestimmungen des Ministerkomitees zu Menschenrechten von Militärangehörigen
Erläuterungstext zu CM 2010 (4) des Ministerkomitees zu den Menschenrechten von Militärangehörigen vom 24. Februar 2010: Im Abschnitt H. (Seite 16) wird das Recht zur Verweigerung des Miltärdienstes ausdrücklich betont und geschützt
PDF: Draft Recommendation
Empfehlung des Ministerkomitees Empfehlung R 87 (8) des Ministerkomitees betreffend die Verweigerung der Militärdienstpflicht (vom 9. April 1987)
PDF: Empfehlung des Ministerausschusses
Stellungnahme des Ministerkomitees zu Empfehlung 1518 (2001) der Parlamentarischen Versammlung
PDF: EuRatdoc9379
LINK: http://bit.ly/TcMvdn

 PDF: Resolution zur Tuerkei
EU-„Qualifizierungsrichtlinie“ zum Flüchtlingsschutz, Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004
PDF: Kurzinfo EU Fluechtlingsschutz

OSZE Dokumente

Vollversammlungen / Menschliche Dimension der OSZE Konferenz über die Menschliche Dimension, Auszug aus dem Dokument des Treffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), Kopenhagen, 29. Juni 1990
PDF: Konferenz ueber die Menschliche Dimension der KSZE
Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und Gremien
Konferenz über Glaubens- und Religionsfreiheit in den OSZE-Staaten, Stellungnahme der war resisters’ international (wri), Wien 17./18. Juli 2003
PDF: Report to the OSCE Supplementary Meeting

Parlamentarische Versammlung

Marty Report
Der hier dokumentierte Bericht zur „Ausübung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in den Mitgliedsstaaten des Europarates“ (nach dem Schweizer Berichterstatter Dick Marty „Marty-Report“ genannt) ist am 23. Mai 2001 in Istanbul vom Ständigen Ausschuss des Europarates einstimmig angenommen worden: Empfehlung 1518 (2001).
Die Parlamentarische Versammlung empfiehlt darin dem Ministerkomitee des Europarates, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch ein Protokoll zur Ergänzung der Europäischen Menschrechtskonvention aufzunehmen, damit dieses Recht bei Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg einklagbar wird. Die Tatsache, dass die Empfehlungen dieses Berichts gerade in Istanbul eine so deutliche Mehrheit gefunden haben, kann sicher auch als klares Signal an die Türkei gewertet werden. Denn der türkische Staat erkennt dieses Recht bisher nicht an und verfolgt dessen Wahrnehmung strafrechtlich.
Mit der aktuellen Beschlussfassung wurden die Empfehlung in Abs. 5 IV positiv ergänzt, wonach der einzuführende echte Alternativdienst „von klar ziviler Natur“ sein muss und weder abschreckend sein noch Strafcharakter haben soll.
Der englische Text hat folgende Adresse:
LINK: http://assembly.coe.int/Documents/AdoptedText/ta01/EREC1518.htm

Europarat: Entschließung 1042 vom 1. Juli 1994 zu Deserteuren und Fahnenflüchtigen aus den Republiken des ehemaligen Jugoslawiens
PDF: Entschliessung 1042

Ausschuss für zivile Rechte

Bericht / Leitlinien „Menschenrechte von Angehörigen der Streitkräfte“ Dok. 10861 v. 24. März 2006 vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte
PDF: Human rights of members of the armed forces
Entschließungen bis 2002 vom Ausschuss für zivile Rechte/Direktorat für Menschenrechte
PDF: Conscientious objection to compulsory military service
PDF: Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgruenden

NRO-Impulse

Resolution über die Anerkennung des Rechts zur Militärdienstverweigerung vom NRO-„MENSCHENRECHTE“-Gruppentreffen am 25. September 2001
PDF: Resolution ueber die Anerkennung des Rechts zur Militaerdienstverweigerung

Europäisches Parlament

Plenarentschließungen
Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen und Militärdienst Auszug aus der Entschließung des Europaparlaments vom 13. Oktober 1989
PDF: Entschliessung des Europaparlaments vom 13. Oktober 1989
Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft hier: betreffend Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen, Entschließung vom 11. März 1993
PDF: Entschliessung des Europaparlaments vom 13. Oktober 1989
Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft Entschließung vom 18. Januar 1994
PDF: Entschliessung des Europaparlaments vom 18. Januar 1994

Rechtsausschuss

Stellungnahme des Vorsitzenden vom 15. Januar 2008
PDF: Pressemitteilung MdEP Jo Leinen
PDF: Press release MEP Jo Leinen

Länderübersichten: Europa und Weltweit

Zur Länderübersicht in den UNO-Mitgliedsstaaten mit freundlicher Genehmigung des War Resisters’ International-Büros
Link: http://www.wri-irg.org/co/rtba
Das deutsche Zivildienstgesetz in englischer Übersetzung
PDF: Alternative Civillian Service Act
Aktuelles aus Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)
PDF: EBCO Leaflet

PDF: EBCO CoE report 2012
PDF: EBCO CoE report 2011
PDF: Press Release EBCO CoE Report 2011
PDF: Press Release EBCO ECHR historic ruling

News 15.5.2013
epd: Bischöfe Hein und Algermissen: Thema Rüstungsexporte

Kassel/Fulda (epd). Gegen deutsche Rüstungsexporte haben sich der evangelische kurhessische Bischof Martin Hein und der katholische Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen gewandt. Wie die Pressestellen beider Kirchen am Dienstag mitteilten, weisen die Bischöfe in einem gemeinsamen Brief an die hessischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an die Kirchengemeinden auf die Gefährdung des Friedens durch solche Exporte hin. Waffenlieferungen eröffneten nicht selten überhaupt erst die Möglichkeit zu militärischen Konflikten, schreiben die Bischöfe.


Insbesondere der Weiterverkauf von Waffen seitens der Empfängerstaaten könne nur schwer verhindert werden, so die Bischöfe weiter. «Es besteht berechtigter Grund zu der Sorge, dass Waffen aus deutscher Produktion in einer nicht geringen Zahl von regionalen Auseinandersetzungen und Bürgerkriegen zu tödlichem Einsatz kommen», heißt es in dem Brief.
Hein und Algermissen weisen darauf hin, dass eine deutliche Abkehr von dem Grundsatz, deutsche Waffen nicht in Spannungsgebiete zu liefern, festzustellen sei. Dem müsse Einhalt geboten werden. Die Grundsätze der Genehmigung von Rüstungsexporten müssten restriktiv angewendet und Waffenlieferungen in Krisengebiete wie den Nahen und Mittleren Osten, nach Südasien und Südostasien gestoppt werden. Das bevorstehende Pfingstfest mahne dazu, die Hoffnung auf Frieden nicht im Abstrakten zu belassen, sondern ihr eine konkrete Gestalt zu geben, schreiben die Bischöfe.
epd lmw

News 13.5.2013
Tag der Kriegsdienstverweigerung - Pressemitteilung

Der 15. Mai ist seit 1986 der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung (KDV).

Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 machen Menschen in unserem Land von dem im Grundgesetz festgeschriebenen Recht auf KDV aus Gewissensgründen Gebrauch: Im Jahr 2012 wurden 346 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Darunter sind 316 Soldatinnen und Soldaten, 28 Reservisten und 2 Ungediente.

Im Februar 2012 gab das Bundesverwaltungsgericht erstmals Soldaten im Sanitätsdienst Recht, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollten.

 

Einem KDV-Antrag eines Soldaten oder einer Soldatin geht in der Regel eine intensive Phase persönlicher Klärung voraus. Manche von ihnen suchen in dieser Zeit das Gespräch mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), um einen kundigen Gesprächspartner zu finden und sich über die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kompetent beraten zu lassen.

Der EAK-Bundesvorsitzende Christoph Münchow: „Es ist notwendig, dass es ein gutes und solides Beraternetz für Soldatinnen und Soldaten gibt, die aus Gewissensgründen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Die Antrags-Verfahren sind aufwendig und häufig mit finanziellen Forderungen an die Verweigernden verbunden. Es ist notwendig und gut, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Beratung und Begleitung unterstützt.“

 

Auf dem Hintergrund der positiven Erfahrungen, die Deutschland mit dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung gemacht hat, erwartet die EAK, dass die Bundesregierung in ihrem internationalen Engagement nachdrücklich darauf hinwirkt, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung freiheitlich und demokratisch geregelt wird und praktiziert werden kann.

In vielen Ländern gibt es kein Grundrecht auf KDV wie in Deutschland. Im Bereich der nationalen Rechtspraxis bleiben Kriegsdienstverweigerer vielfach massiven Einschüchterungen ausgesetzt, obwohl die völkerrechtliche Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht Fortschritte macht.

 

Pfarrer Friedhelm Schneider, EAK-Mitglied und Vorsitzender des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), beobachtet aktuell mit großer Sorge „die geradezu obsessionelle Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern durch die griechischen Militärbehörden“, die teils über mehr als zehn Jahre hinweg an Mehrfacheinberufungen und sich steigernden Doppelbestrafungen festhalten. Die menschenrechtswidrigen Repressionen gegen Kriegsdienstverweigerer, die das EU-Mitglied Griechenland systematisch vornimmt, beschädigen nachdrücklich die Glaubwürdigkeit der EU-Menschenrechtspolitik; sie stehen in krassem Gegensatz zum Anspruch, der sich mit der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU verbindet.

Auch im Bereich der Europarats-Mitgliedsstaaten ist als Skandal festzuhalten, dass Länder wie die Türkei und Armenien ohne Sanktionen Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes missachten und Kriegsdienstverweigerer verfolgen und schikanieren.

In Deutschland schließlich bleibt weithin unbeachtet, dass auf den deutschen Militärstützpunkten der amerikanischen Streitkräfte das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen faktisch nicht gewährleistet ist.

 

 

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die  in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen, für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Bundesvorsitzender der EAK ist Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Christoph Münchow. Die EAK ist Teil der Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland und beschäftigt sich mit Fragen der Friedenstheologie,  Friedensethik, Friedens- und Gewissensbildung und Friedenspolitik.

www.eak-online.de

 

Bonn, den 7. Mai 2013

Maria Baum (Geschäftsführerin der EAK)

News 19.4.2013
Projekt: Jugendliche werden Friedensstifter