Tags: 
Tags: 

Stellungnahmen und Dokumente internationaler Gremien

Hier finden Sie Stellungnahmen und Dokumente internationaler Gremien zur Kriegsdienstverweigerung.

Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist Bestandteil der Gewissensfreiheit nach Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und nach Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt). Allerdings wird dieses Recht von vielen Staaten nicht anerkannt, über den Menschenrechtscharakter dieses zivilen Bürgerrechts gibt es selbst unter den relativ „zivilen“ Staaten der Europäischen Union (noch) keinen Konsens.

Sie finden hier:
· Dokumente des ÖRK
· Empfehlungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen
· des Europarates
· der Europäischen Union
· des Europaparlaments
· des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (European Court of Human Rights)
· Berichte und Empfehlungen jeweils zuständiger Ausschüsse, von NichtRegierungsOrganisationen (NRO) und anderen internationalen Gremien.

Ökumenischer Rat der Kirchen (ÖRK)

Studie des Ökumenischen Rats der Kirchen (Weltkirchenrat) zur Militärdienstverweigerung (Juni 2009)
PDF: Das Recht zur Verweigerung des Militaerdienstes aus Gewissensgruenden
PDF: WCCConscObjMilServStudy09 (engl.)
Protokoll der Zentralausschusssitzung vom 1. September 2009
PDF: Protokollpunkt zum Recht auf KDV aus Gewissensgrunden

UNO-Institutionen

Komitee für die Rechte des Kindes
47. Sitzung, 13. Februar 2008: Beobachtung zu Deutschland, Empfehlung, u.a. keine minderjährigen Soldaten zu rekrutieren, Ziff. 11.
PDF: Germany CRC OPAC CO.2
Bericht des Kommissariats für Menschenrechte 2006,
PDF: Report of the High Commissioner for Human Rights2006
PDF: UN Report KDV2006
PDF: Anmerkung EAK zum UNO Bericht KDV 2006

Entschließungen Menschenrechts-Kommission

Decaux-Bericht zur Rechtspflege durch Militärgerichte
(Grundsatz Nr. 12 regelt die Kriegsdienstverweigerung)
PDF: Rechtspflege Rechtstaatlichkeit und Demokratie
PDF: Administration of justice, rule of law and democracy

Entschließung 2004
Originalquelle: E/CN.4/2004/L.10/Add.11/2004/35
PDF: Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgruenden
PDF: Conscientious objection to military service
Ergänzende Information zur Einbringung und Unterstützung der Resolution 2004
PDF: Further Information to conscientious objection to military service

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Entscheidung (application no. 43965/04) über die Rechtmässigkeit des KDV Antrages von Erçep v. Turkey nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), PM EGMR 22.11.2011
PDF: ECHR Press Realease _ Chamber judgment Ercep v. Turkey _ 22.11.2011

NRO-Impulse

Internationale Standards zur Militärdienstverweigerung November 2008
von Rachel Brett, Quäker-Büro bei den Vereinten Nationen (Genf)
PDF: Militaerdienstverweigerung aus Gewissensgruenden
PDF: International standards on conscientious objection to military servive
PDF: Concernant objection de conscience au service militaire
PDF: Objecion de Conciencia al Servicio Militar

EAK-Eingabe zum Bericht der UNO-Menschenrechtskommission 2006  – Informationen zur Situation in Deutschland 2005
PDF: Eingabe der EAK
PDF: EAK Submission

Stellungnahme des Komitees für Weltangelegenheiten der Quäker bei den Vereinten Nationen für die 58. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission, 18. März–27. April 2002, Genf
PDF: Statement by Friends World Committee for Consultation
PDF: Stellungnahme des Komitees der Freunde (Quaeker)

Europarat Ministerkomitee des Europarats

Empfehlungen des Ministerkomitees zu Menschenrechten von Militärangehörigen, Empfehlung CM 2010 (4) des Ministerkomitees zu den Menschenrechten von Militärangehörigen vom 24. Februar 2010: Gewissensfreiheit siehe Abschnitt H.
PDF: Recommendation
Ausführungsbestimmungen des Ministerkomitees zu Menschenrechten von Militärangehörigen
Erläuterungstext zu CM 2010 (4) des Ministerkomitees zu den Menschenrechten von Militärangehörigen vom 24. Februar 2010: Im Abschnitt H. (Seite 16) wird das Recht zur Verweigerung des Miltärdienstes ausdrücklich betont und geschützt
PDF: Draft Recommendation
Empfehlung des Ministerkomitees Empfehlung R 87 (8) des Ministerkomitees betreffend die Verweigerung der Militärdienstpflicht (vom 9. April 1987)
PDF: Empfehlung des Ministerausschusses
Stellungnahme des Ministerkomitees zu Empfehlung 1518 (2001) der Parlamentarischen Versammlung
PDF: EuRatdoc9379
LINK: http://assembly.coe.int/Documents/WorkingDocs/DOC02/EDOC9379.htm
PDF: Resolution zur Tuerkei
EU-„Qualifizierungsrichtlinie“ zum Flüchtlingsschutz, Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004
PDF: Kurzinfo EU Fluechtlingsschutz

OSZE Dokumente

Vollversammlungen / Menschliche Dimension der OSZE Konferenz über die Menschliche Dimension, Auszug aus dem Dokument des Treffens der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), Kopenhagen, 29. Juni 1990
PDF: Konferenz ueber die Menschliche Dimension der KSZE
Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) und Gremien
Konferenz über Glaubens- und Religionsfreiheit in den OSZE-Staaten, Stellungnahme der war resisters’ international (wri), Wien 17./18. Juli 2003
PDF: Report to the OSCE Supplementary Meeting

Parlamentarische Versammlung

Marty Report
Der hier dokumentierte Bericht zur „Ausübung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in den Mitgliedsstaaten des Europarates“ (nach dem Schweizer Berichterstatter Dick Marty „Marty-Report“ genannt) ist am 23. Mai 2001 in Istanbul vom Ständigen Ausschuss des Europarates einstimmig angenommen worden: Empfehlung 1518 (2001).
Die Parlamentarische Versammlung empfiehlt darin dem Ministerkomitee des Europarates, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen durch ein Protokoll zur Ergänzung der Europäischen Menschrechtskonvention aufzunehmen, damit dieses Recht bei Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg einklagbar wird. Die Tatsache, dass die Empfehlungen dieses Berichts gerade in Istanbul eine so deutliche Mehrheit gefunden haben, kann sicher auch als klares Signal an die Türkei gewertet werden. Denn der türkische Staat erkennt dieses Recht bisher nicht an und verfolgt dessen Wahrnehmung strafrechtlich.
Mit der aktuellen Beschlussfassung wurden die Empfehlung in Abs. 5 IV positiv ergänzt, wonach der einzuführende echte Alternativdienst „von klar ziviler Natur“ sein muss und weder abschreckend sein noch Strafcharakter haben soll.
Der englische Text hat folgende Adresse:
LINK: http://assembly.coe.int/Documents/AdoptedText/ta01/EREC1518.htm

Europarat: Entschließung 1042 vom 1. Juli 1994 zu Deserteuren und Fahnenflüchtigen aus den Republiken des ehemaligen Jugoslawiens
PDF: Entschliessung 1042

Ausschuss für zivile Rechte

Bericht / Leitlinien „Menschenrechte von Angehörigen der Streitkräfte“ Dok. 10861 v. 24. März 2006 vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte
PDF: Human rights of members of the armed forces
Entschließungen bis 2002 vom Ausschuss für zivile Rechte/Direktorat für Menschenrechte
PDF: Conscientious objection to compulsory military service
PDF: Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgruenden

NRO-Impulse

Resolution über die Anerkennung des Rechts zur Militärdienstverweigerung vom NRO-„MENSCHENRECHTE“-Gruppentreffen am 25. September 2001
PDF: Resolution ueber die Anerkennung des Rechts zur Militaerdienstverweigerung

Europäisches Parlament

Plenarentschließungen
Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen und Militärdienst Auszug aus der Entschließung des Europaparlaments vom 13. Oktober 1989
PDF: Entschliessung des Europaparlaments vom 13. Oktober 1989
Achtung der Menschenrechte in der Europäischen Gemeinschaft hier: betreffend Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen, Entschließung vom 11. März 1993
PDF: Entschliessung des Europaparlaments vom 13. Oktober 1989
Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen in den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft Entschließung vom 18. Januar 1994
PDF: Entschliessung des Europaparlaments vom 18. Januar 1994

Rechtsausschuss

Stellungnahme des Vorsitzenden vom 15. Januar 2008
PDF: Pressemitteilung MdEP Jo Leinen
PDF: Press release MEP Jo Leinen

Länderübersichten: Europa und Weltweit

Zur Länderübersicht in den UNO-Mitgliedsstaaten mit freundlicher Genehmigung des War Resisters’ International-Büros
Link: http://www.wri-irg.org/co/rtba
Das deutsche Zivildienstgesetz in englischer Übersetzung
PDF: Alternative Civillian Service Act
Aktuelles aus Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO)
PDF: EBCO Leaflet
PDF: EBCO CoE report 2011
PDF: Press Release EBCO CoE Report 2011
PDF: Press Release EBCO ECHR historic ruling

Beitrag von Wolfgang Geffe zur "Passivität" der Pazifisten
News 10.2.2012

Wolfgang Geffe, stellvertr. Vorsitzender der EAK und Beauftragter für Friedensarbeit der Ev. Kirche in Mitteldeutschland hat auf www.eak-online.de einen Text zur gelegentlich unterstellten "Passivität" der Pazifisten geschrieben.

Der Titel seines Beitrages „Gewaltfreiheit ist der Gipfel der Tapferkeit“ bezieht sich dabei auf den Ausspruch von Mahatma Gandhi: "Gewaltfreiheit ist der Gipfel der Tapferkeit. Ich hatte keine Schwierigkeiten, Leuten, die in der Schule der Gewalt aufgewachsen waren, die Überlegenheit der Gewaltfreiheit zu beweisen. Als Feigling, der ich jahrelang war, hielt ich mich an Gewalt. Ich begann Gewaltfreiheit erst zu schätzen, als ich meine Feigheit aufgab." Unter: „Gewaltfreiheit ist der Gipfel der Tapferkeit“ finden Sie den vollständigen Text.

Wolfgang Geffe
Neuer Text der Quäker zum Menschenrecht KDV
News 16.1.2012

Im November vergangen Jahres hat Rachel Brett aus dem Quaker United Nation Office in Genf die Broschüre International Standards on Conscientious Objection to Military Service in aktualisierter Form vorgelegt.

Die Broschüre von Rachel Brett beschreibt unter anderem Internationale Menschenrechtsstandards für das Recht auf KDV aus Gewissensgründen. Der Text kann unter Quaker United Nations Office - Conscientious Objection 2011 abgerufen werden.

Säkular oder sakral?
News 14.12.2011

Zehn Jahre haben sich die Kirchen während der weltweiten Dekade zur Überwindung von Gewalt dafür eingesetzt, den Geist, die Logik und die Praxis der Gewalt theologisch zu delegitimieren.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) spricht sich in ihrer Friedensdenkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ deutlich für die vorrangige Option der Gewaltfreiheit aus und setzt dem rechtserhaltenden militärischen Gewaltgebrauch enge Grenzen. Daneben gehört es zur außen- und sicherheitspolitischen Maxime in Deutschland, die sicherheitspolitischen Interessen auch unter Androhung und Ausübung militärischer Gewalt durchzusetzen. Seit mehr als 10 Jahren befinden sich deutsche Soldaten im Auslandseinsatz und die Bundeswehr wird zu einer "Armee im
Einsatz" umgestaltet. In Afghanistan sterben deutsche Soldaten in einem Konflikt, der inzwischen auch als Krieg oder kriegsähnlicher Zustand bezeichnet wird. An den öffentlichen Trauerfeiern für die Gefallenen nimmt die Kirche teil. Bietet sie auch damit die religiöse Sinnstiftung für einen Einsatz, deren Sinn viele bezweifeln? Welche Erwartungen an die Kirche hat hier der säkulare Staat? Welche Aufgaben übernimmt dabei die Kirche? Im Anschluss an die Arbeitstagung der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD laden wir am 24. und 25. Januar 2012 zu einem ersten theologischen Studientagung.