Aus der Serie "Inside Warren of Karabakh frontline" / Foto von Timo Vogt

Grundsätzliches

Das persönlich und mit dem Gewissen begründete Nein zur Anwendung von militärischer Gewalt trägt in sich den Impuls zum eigenen aktiven Beitrag zum Frieden schaffen.

Krieg darf nach dem Willen Gottes nicht sein“

Art. 4 Absatz 3 GG

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“

Artikel 4 Absatz 3 GG bleibt von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unberührt. Soldaten und Soldatinnen steht auch unter den veränderten Voraussetzungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu. Dies gilt gleichermaßen für aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr, wie z.B. Zeit- und Berufssoldaten und Soldatinnen und Reservisten.

Eine Gewissenentscheidung ist kein von außen planbarer/steuerbarer Vorgang. Der Mensch kann nach sachlicher Auseinandersetzung, oder situativ zu einer Gewissensentscheidung gelangen.

Die EAK und ihre Mitglieder sehen sich daher in der Verpflichtung, die Arbeit der Ev. Kirche im Sinne von „Schritten dem Weg zum Frieden“ mit nachstehenden Punkten weiter zu führen:

Kriegsdienstverweigerung von Soldaten/innen Begleitung und Beratung in KDV-Verfahren

Soldaten anderer Streitkräfte mit Stationierung in der Bundesrepublik werden im Bedarfsfall einer Beratung im KDV-Verfahren ebenfalls begleitet und unterstützt.

Wir begleiten und beraten Menschen in Gewissensfragen z.B. jene die in Betrieben Mit- und/oder Zuarbeit bei der Produktion von militärischen Waffen, Rüstungsgütern oder Militärtechnologie leisten sollen oder müssen. (Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen)

Wir begleiten und beraten Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Kriegsdienstverweigerung im Zweitland nicht/ teilweise anerkannt ist. Die bisherige Möglichkeit des Zivildienstes und dessen Anerkennung als abgeleisteter Wehrdienst besteht seit dem 1.7.2011 in Deutschland nicht mehr.

Begleitung von Asylantragstellenden, die in ihrer Heimat im Zusammenhang mit Militärdienst verfolgt oder von Strafrechtsrechtsverfahren bedroht sind.

News 20.7.2012
EBCO begrüsst Urteil des EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Fall des türkischen Kriegsdienstverweigerers Mehmet Tarhan zu Gunsten des Klägers entschieden und damit seine Rechtsprechung zum Schutz der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen bekräftigt.

Nach Halil Savda ist Mehmet Tarhan der zweite nicht-religiös motivierte türkische Militärdienstgegner, dessen Klage als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof Erfolg hat.

EBCO hält die Türkei an, dem Urteilsspruch des EGMR umgehend nachzukommen und die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern zu beenden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung von EBCO (European Bureau for Concientious Objection).

News 21.5.2012
EBCO Meeting in Brüssel am 12. Mai 2012

Ein Bericht von Maria Baum

Beim Meeting von EBCO im Mai war die Ägypterin Maha Al Aswad zu Besuch und berichtete erstmalig in diesem Kreis über die Situation von Kriegsdienst-verweigerern in Ägypten.

Maha Al Aswad gehört einer kleinen, ganz jungen Bewegung an, die sich für das Recht auf Kriegsdienst-verweigerung in dem vom Militär stark geprägten Land einsetzt. Solange die Wehrpflicht fortbesteht, ist es ihr Ziel, legale Rahmenbedingungen für KDV und einen Zivilen Alternativdienst zu schaffen. Bis dahin aber ist es noch ein weiter Weg. Das Militär ist mächtig und der Dienst beim Militär wird nach wie vor von den meisten Ägyptern als ein Ehrendienst angesehen. Die Bewegung hat es nicht leicht. Einstweilen wäre es schon ein erster Fortschritt, wenn Wehrpflichtige vor Ableistung des Militärdienstes nicht länger an Auslandsreisen gehindert würden. Maha Al Aswad berichtete, dass sie inzwischen von drei Kriegsdienst-verweigerern wisse. Wer die Verweigerer vor Gericht juristisch vertreten wird, ist unklar, da kein Rechtsanwalt sich bisher zu ihrer Verteidigung bereit erklärt hat. In Ägypten gehört die „Beleidigung der Armee“ zu den Straftaten, für die man ins Gefängnis kommen kann.

Mitgliederversammlung des EBCO, Mai 2012 in Brüssel
News 21.5.2012
Zivil statt militärisch

 

Anti-Piraten-Einsatz in Somalia: Darf die Bundeswehr auch an Land gegen Piraten kämpfen?

Der Bundestag berät am Donnerstag, ob das Atalanta-Mandat ausgeweitet wird. Davor warnt Renke Brahms, Friedensbeauftragter der EKD: Nur zivile Maßnahmen helfen Somalia weiter.

 

Das Interview finden Sie bei zivil.de.

Renke Brahms