Aus der Serie "Inside Warren of Karabakh frontline" / Foto von Timo Vogt

Grundsätzliches

Das persönlich und mit dem Gewissen begründete Nein zur Anwendung von militärischer Gewalt trägt in sich den Impuls zum eigenen aktiven Beitrag zum Frieden schaffen.

Krieg darf nach dem Willen Gottes nicht sein“

Art. 4 Absatz 3 GG

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“

Artikel 4 Absatz 3 GG bleibt von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unberührt. Soldaten und Soldatinnen steht auch unter den veränderten Voraussetzungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu. Dies gilt gleichermaßen für aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr, wie z.B. Zeit- und Berufssoldaten und Soldatinnen und Reservisten.

Eine Gewissenentscheidung ist kein von außen planbarer/steuerbarer Vorgang. Der Mensch kann nach sachlicher Auseinandersetzung, oder situativ zu einer Gewissensentscheidung gelangen.

Die EAK und ihre Mitglieder sehen sich daher in der Verpflichtung, die Arbeit der Ev. Kirche im Sinne von „Schritten dem Weg zum Frieden“ mit nachstehenden Punkten weiter zu führen:

Kriegsdienstverweigerung von Soldaten/innen Begleitung und Beratung in KDV-Verfahren

Soldaten anderer Streitkräfte mit Stationierung in der Bundesrepublik werden im Bedarfsfall einer Beratung im KDV-Verfahren ebenfalls begleitet und unterstützt.

Wir begleiten und beraten Menschen in Gewissensfragen z.B. jene die in Betrieben Mit- und/oder Zuarbeit bei der Produktion von militärischen Waffen, Rüstungsgütern oder Militärtechnologie leisten sollen oder müssen. (Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen)

Wir begleiten und beraten Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Kriegsdienstverweigerung im Zweitland nicht/ teilweise anerkannt ist. Die bisherige Möglichkeit des Zivildienstes und dessen Anerkennung als abgeleisteter Wehrdienst besteht seit dem 1.7.2011 in Deutschland nicht mehr.

Begleitung von Asylantragstellenden, die in ihrer Heimat im Zusammenhang mit Militärdienst verfolgt oder von Strafrechtsrechtsverfahren bedroht sind.

News 18.4.2013
Ausstellung zu Kriegerdenkmälern

Die Ausstellung „Kriegstod und Friedensvision – Kriegerdenkmäler im Wandel der Zeit“ stellt an zahlreichen Beispielen dar, wie sehr unsere Erinnerungskultur durch politische Intentionen geprägt ist

Die Ausstellung „Kriegstod und Friedensvision – Kriegerdenkmäler im Wandel der Zeit“ stellt an zahlreichen Beispielen dar, wie sehr unsere Erinnerungskultur durch politische Intentionen geprägt ist. Die Denkmäler werden historisch eingeordnet und auf ihre Wirkung hin kritisch analysiert. Begleitet sind diese Betrachtungen durch Gedichte und Zitate, die zum Ersinnen von Friedensvisionen anregen. „Kriegstod und Friedensvisionen“ ermutigt, die häufig einseitigen Darstellungen des Kriegsgeschehens zu hinterfragen und alternative Gedenkorte zu schaffen.

Die Ausstellung ist kostenlos im gesamten Bundesgebiet ausleihbar – lediglich die Transportkosten müssen übernommen werden. Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Ausstellung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum
Beauftragter für Friedensarbeit der Ev. Kirche in Mitteldeutschland
Diakon Wolfgang Geffe
Post: Am Dom 2
Büro: Hegelstr. 1
39104 Magdeburg
Tel.: 0391/5346-399
wolfgang.geffe@ekmd.de
www.oekumenezentrum-ekm.de/friedensarbeit/

 

News 5.4.2013
UN-Vollversammlung schränkt Waffenhandel ein

Der UN-Waffenhandelsvertrag wurde Anfang April verabschiedet. Die Vollversammlung einigte sich auf das Abkommen mit nur 21 Enthaltungen, darunter Russland und China.

Der UN-Waffenhandelsvertrag wurde Anfang April verabschiedet. Die Vollversammlung einigte sich auf das Abkommen mit nur 21 Enthaltungen, darunter Russland und China. Darin verpflichten sich die Staaten keine Waffen an Handelspartner zu exportieren, die diese für Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit einsetzen könnten. Außerdem müssen die Regierungen sicherstellen, dass ihre Waffen nicht auf Umwegen in solche gefährdeten Regionen geraten. Entgegen der ursprünglichen Überlegungen wurden nun auch Munition und Ersatzteile für Waffensysteme in die Ausfuhrkontrollen mit einbezogen.

Amnesty International hat lange für dieses Abkommen gekämpft und sieht in der Verabschiedung einen „historischen Moment“. In Europa wird es allerdings keine Veränderungen geben, da die dort geltenden Gesetze bereits strenger sind, als die UN nun vorschreibt.

Mehr Infos finden Sie hier auf N24.de.

News 20.3.2013
Regulierung des Waffenhandels in Sicht?

Seit vergangenem Montag wird in der Vollversammlung der Vereinten Nationen erneut über das sogenannte „Arms Trade Treaty“ (ATT) diskutiert, welches einheitliche, laut UN „höchst mögliche internatio

Seit vergangenem Montag wird in der Vollversammlung der Vereinten Nationen erneut über das sogenannte „Arms Trade Treaty“ (ATT) diskutiert, welches einheitliche, laut UN „höchst mögliche internationale Standards“ für Geschäfte mit Kriegsgütern festschreiben soll.

Bisher können Händler alles verkaufen, was der Markt hergibt, denn es gibt keine internationale Konvention zur Kontrolle der Rüstungstransfers. Eigentlich sollte schon im letzten Juli über die neuen Richtlinien entschieden werden, doch blockierten die USA, Russland und China den endgültigen Beschluss. Beim nun vorliegenden Vertragsentwurf sehen Experten gute Chancen für eine mehrheitliche Zustimmung. Doch einige Schlupflöcher bergen die Gefahr eines „lauteren Kompromisses, mit dem der Waffenindustrie keine Fesseln angelegt werden“, erklärt Robert Lindner, Rüstungsexperte von Oxfam Deutschland. Er fordert auch den Einbezug von Munition und Ersatzteilen in das Abkommen.

Die Gespräche dauern noch bis zum 28. März an – dann soll das ATT verabschiedet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.oxfam.de/informieren/waffenhandel

Und unter: http://www.nzz.ch/aktuell/international/neuer-anlauf-zur-regulierung-des-waffenhandels-1.18048748