Aus der Serie "Inside Warren of Karabakh frontline" / Foto von Timo Vogt

Grundsätzliches

Das persönlich und mit dem Gewissen begründete Nein zur Anwendung von militärischer Gewalt trägt in sich den Impuls zum eigenen aktiven Beitrag zum Frieden schaffen.

Krieg darf nach dem Willen Gottes nicht sein“

Art. 4 Absatz 3 GG

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“

Artikel 4 Absatz 3 GG bleibt von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unberührt. Soldaten und Soldatinnen steht auch unter den veränderten Voraussetzungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu. Dies gilt gleichermaßen für aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr, wie z.B. Zeit- und Berufssoldaten und Soldatinnen und Reservisten.

Eine Gewissenentscheidung ist kein von außen planbarer/steuerbarer Vorgang. Der Mensch kann nach sachlicher Auseinandersetzung, oder situativ zu einer Gewissensentscheidung gelangen.

Die EAK und ihre Mitglieder sehen sich daher in der Verpflichtung, die Arbeit der Ev. Kirche im Sinne von „Schritten dem Weg zum Frieden“ mit nachstehenden Punkten weiter zu führen:

Kriegsdienstverweigerung von Soldaten/innen Begleitung und Beratung in KDV-Verfahren

Soldaten anderer Streitkräfte mit Stationierung in der Bundesrepublik werden im Bedarfsfall einer Beratung im KDV-Verfahren ebenfalls begleitet und unterstützt.

Wir begleiten und beraten Menschen in Gewissensfragen z.B. jene die in Betrieben Mit- und/oder Zuarbeit bei der Produktion von militärischen Waffen, Rüstungsgütern oder Militärtechnologie leisten sollen oder müssen. (Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen)

Wir begleiten und beraten Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Kriegsdienstverweigerung im Zweitland nicht/ teilweise anerkannt ist. Die bisherige Möglichkeit des Zivildienstes und dessen Anerkennung als abgeleisteter Wehrdienst besteht seit dem 1.7.2011 in Deutschland nicht mehr.

Begleitung von Asylantragstellenden, die in ihrer Heimat im Zusammenhang mit Militärdienst verfolgt oder von Strafrechtsrechtsverfahren bedroht sind.

Stellenaus-schreibungen
News 11.5.2012

Friedenscup 2012 - Verlängerung der Anmeldefrist bis 14.Juni
News 11.5.2012

Liebe Fußballerinnen und Fußballer,

 

Am 7.7.2012 wird der Friedenscup im Rahmen des Fußballfestes "bunt ist cool" in Nürnberg stattfinden. Er richtet sich an Multiplikatoren aus anderen Landeskirchen, die das Fußballfest gegen Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus "bunt ist cool" vor Ort life kennenlernen wollen.


Kooperationspartner sind die Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD, die Evangelsiche Jugend in Bayern, die Arbeitsstelle Kokon und die EAK. Eröffnen wird den Friedenscup der Friedensbeauftragte Renke Brahms. Bislang gibt es noch keine Anmeldung für den Friedenscup. Ich weiß, dass einige Kolleginnen und Kollegen in den Landeskirchen überlegt haben mit eigenen Gruppen an diesem teilzunehmen. Ich würde Sie bitte die Zusammenstellung und Entsendung einer Gruppe aus Ihrer Landeskirche noch einmal zu prüfen und die Nachricht entsprechend zu verbreiten. Es wäre doch schade wenn diese tolle Gelegenheit des praktischen Kennenlernens von "Bunt ist cool" nicht genutzt werden würde. Eine Anmeldung ist bis zum 14.6.2012 möglich.

 

Mit herzlichen Grüßen,

 

Christian Griebenow

Das Fussballfest Bunt ist cool 2011
Zeichen des Friedens
News 4.5.2012
Ein Bericht von der Landessynode der EKM von Wolfgang GeffeStellvertretender EAK Bundesvorsitzender und Beauftragter für Friedensarbeit der EKM
 
Am 21. April verabschiedete die Landessynode der Ev. Kirche in Mitteldeutschland (EKM) einen Beschluss zu Rüstungsexporten und Kleinwaffen.

Der Beschluss hat verschiedene Ursprünge, die noch genannt sein sollen:

 
- Friedensgruppen und -initiativen im Raum der EKM treffen sich seit vier Jahren wieder
regelmäßig und beim letzten Treffen wurde beschlossen, einen Synodenantrag zu Rüstungsexporten und Kleinwaffen zu formulieren.
- Die Delegierten der EKM bei der Internationalen Friedenskonvokation in Jamaika brachten
eine Anregung der norwegischen Delegierten mit, auf EU-Ebene Regelungen für den Umgang
mit Kleinwaffen zu vereinbaren.
- Zur Abschlussveranstaltung der Dekade zur Überwindung der Gewalt in der EKM gab es einen
Hinweis des schwedischen Bischofs i.R. Hammar auf die anstehenden ATT-Verhandlungen im
Rahmen der UN.

 
Es erging also ein Beschluss, dessen Inhalt von Vertretern der Kirchenleitung, Synodalen und
Friedensgruppen gewollt und abgestimmt war. Auch ein Zeichen des Friedens.
 
Den vollständigen Synodenbeschluss finden Sie hier: PDF: Synodenbeschluss EKM Fruehjahr 2012
Wolfgang Geffe