Aus der Serie "Inside Warren of Karabakh frontline" / Foto von Timo Vogt

Grundsätzliches

Das persönlich und mit dem Gewissen begründete Nein zur Anwendung von militärischer Gewalt trägt in sich den Impuls zum eigenen aktiven Beitrag zum Frieden schaffen.

Krieg darf nach dem Willen Gottes nicht sein“

Art. 4 Absatz 3 GG

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“

Artikel 4 Absatz 3 GG bleibt von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unberührt. Soldaten und Soldatinnen steht auch unter den veränderten Voraussetzungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu. Dies gilt gleichermaßen für aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr, wie z.B. Zeit- und Berufssoldaten und Soldatinnen und Reservisten.

Eine Gewissenentscheidung ist kein von außen planbarer/steuerbarer Vorgang. Der Mensch kann nach sachlicher Auseinandersetzung, oder situativ zu einer Gewissensentscheidung gelangen.

Die EAK und ihre Mitglieder sehen sich daher in der Verpflichtung, die Arbeit der Ev. Kirche im Sinne von „Schritten dem Weg zum Frieden“ mit nachstehenden Punkten weiter zu führen:

Kriegsdienstverweigerung von Soldaten/innen Begleitung und Beratung in KDV-Verfahren

Soldaten anderer Streitkräfte mit Stationierung in der Bundesrepublik werden im Bedarfsfall einer Beratung im KDV-Verfahren ebenfalls begleitet und unterstützt.

Wir begleiten und beraten Menschen in Gewissensfragen z.B. jene die in Betrieben Mit- und/oder Zuarbeit bei der Produktion von militärischen Waffen, Rüstungsgütern oder Militärtechnologie leisten sollen oder müssen. (Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen)

Wir begleiten und beraten Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Kriegsdienstverweigerung im Zweitland nicht/ teilweise anerkannt ist. Die bisherige Möglichkeit des Zivildienstes und dessen Anerkennung als abgeleisteter Wehrdienst besteht seit dem 1.7.2011 in Deutschland nicht mehr.

Begleitung von Asylantragstellenden, die in ihrer Heimat im Zusammenhang mit Militärdienst verfolgt oder von Strafrechtsrechtsverfahren bedroht sind.

Beitrag von Wolfgang Geffe zur "Passivität" der Pazifisten
News 10.2.2012

Wolfgang Geffe, stellvertr. Vorsitzender der EAK und Beauftragter für Friedensarbeit der Ev. Kirche in Mitteldeutschland hat auf www.eak-online.de einen Text zur gelegentlich unterstellten "Passivität" der Pazifisten geschrieben.

Der Titel seines Beitrages „Gewaltfreiheit ist der Gipfel der Tapferkeit“ bezieht sich dabei auf den Ausspruch von Mahatma Gandhi: "Gewaltfreiheit ist der Gipfel der Tapferkeit. Ich hatte keine Schwierigkeiten, Leuten, die in der Schule der Gewalt aufgewachsen waren, die Überlegenheit der Gewaltfreiheit zu beweisen. Als Feigling, der ich jahrelang war, hielt ich mich an Gewalt. Ich begann Gewaltfreiheit erst zu schätzen, als ich meine Feigheit aufgab." Unter: „Gewaltfreiheit ist der Gipfel der Tapferkeit“ finden Sie den vollständigen Text.

Wolfgang Geffe
Neuer Text der Quäker zum Menschenrecht KDV
News 16.1.2012

Im November vergangen Jahres hat Rachel Brett aus dem Quaker United Nation Office in Genf die Broschüre International Standards on Conscientious Objection to Military Service in aktualisierter Form vorgelegt.

Die Broschüre von Rachel Brett beschreibt unter anderem Internationale Menschenrechtsstandards für das Recht auf KDV aus Gewissensgründen. Der Text kann unter Quaker United Nations Office - Conscientious Objection 2011 abgerufen werden.

Säkular oder sakral?
News 14.12.2011

Zehn Jahre haben sich die Kirchen während der weltweiten Dekade zur Überwindung von Gewalt dafür eingesetzt, den Geist, die Logik und die Praxis der Gewalt theologisch zu delegitimieren.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) spricht sich in ihrer Friedensdenkschrift „Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen“ deutlich für die vorrangige Option der Gewaltfreiheit aus und setzt dem rechtserhaltenden militärischen Gewaltgebrauch enge Grenzen. Daneben gehört es zur außen- und sicherheitspolitischen Maxime in Deutschland, die sicherheitspolitischen Interessen auch unter Androhung und Ausübung militärischer Gewalt durchzusetzen. Seit mehr als 10 Jahren befinden sich deutsche Soldaten im Auslandseinsatz und die Bundeswehr wird zu einer "Armee im
Einsatz" umgestaltet. In Afghanistan sterben deutsche Soldaten in einem Konflikt, der inzwischen auch als Krieg oder kriegsähnlicher Zustand bezeichnet wird. An den öffentlichen Trauerfeiern für die Gefallenen nimmt die Kirche teil. Bietet sie auch damit die religiöse Sinnstiftung für einen Einsatz, deren Sinn viele bezweifeln? Welche Erwartungen an die Kirche hat hier der säkulare Staat? Welche Aufgaben übernimmt dabei die Kirche? Im Anschluss an die Arbeitstagung der Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD laden wir am 24. und 25. Januar 2012 zu einem ersten theologischen Studientagung.