Aus der Serie "Inside Warren of Karabakh frontline" / Foto von Timo Vogt

Grundsätzliches

Das persönlich und mit dem Gewissen begründete Nein zur Anwendung von militärischer Gewalt trägt in sich den Impuls zum eigenen aktiven Beitrag zum Frieden schaffen.

Krieg darf nach dem Willen Gottes nicht sein“

Art. 4 Absatz 3 GG

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“

Artikel 4 Absatz 3 GG bleibt von der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unberührt. Soldaten und Soldatinnen steht auch unter den veränderten Voraussetzungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung zu. Dies gilt gleichermaßen für aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr, wie z.B. Zeit- und Berufssoldaten und Soldatinnen und Reservisten.

Eine Gewissenentscheidung ist kein von außen planbarer/steuerbarer Vorgang. Der Mensch kann nach sachlicher Auseinandersetzung, oder situativ zu einer Gewissensentscheidung gelangen.

Die EAK und ihre Mitglieder sehen sich daher in der Verpflichtung, die Arbeit der Ev. Kirche im Sinne von „Schritten dem Weg zum Frieden“ mit nachstehenden Punkten weiter zu führen:

Kriegsdienstverweigerung von Soldaten/innen Begleitung und Beratung in KDV-Verfahren

Soldaten anderer Streitkräfte mit Stationierung in der Bundesrepublik werden im Bedarfsfall einer Beratung im KDV-Verfahren ebenfalls begleitet und unterstützt.

Wir begleiten und beraten Menschen in Gewissensfragen z.B. jene die in Betrieben Mit- und/oder Zuarbeit bei der Produktion von militärischen Waffen, Rüstungsgütern oder Militärtechnologie leisten sollen oder müssen. (Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen)

Wir begleiten und beraten Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Kriegsdienstverweigerung im Zweitland nicht/ teilweise anerkannt ist. Die bisherige Möglichkeit des Zivildienstes und dessen Anerkennung als abgeleisteter Wehrdienst besteht seit dem 1.7.2011 in Deutschland nicht mehr.

Begleitung von Asylantragstellenden, die in ihrer Heimat im Zusammenhang mit Militärdienst verfolgt oder von Strafrechtsrechtsverfahren bedroht sind.

News 15.5.2013
epd: Bischöfe Hein und Algermissen: Thema Rüstungsexporte

Kassel/Fulda (epd). Gegen deutsche Rüstungsexporte haben sich der evangelische kurhessische Bischof Martin Hein und der katholische Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen gewandt. Wie die Pressestellen beider Kirchen am Dienstag mitteilten, weisen die Bischöfe in einem gemeinsamen Brief an die hessischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an die Kirchengemeinden auf die Gefährdung des Friedens durch solche Exporte hin. Waffenlieferungen eröffneten nicht selten überhaupt erst die Möglichkeit zu militärischen Konflikten, schreiben die Bischöfe.


Insbesondere der Weiterverkauf von Waffen seitens der Empfängerstaaten könne nur schwer verhindert werden, so die Bischöfe weiter. «Es besteht berechtigter Grund zu der Sorge, dass Waffen aus deutscher Produktion in einer nicht geringen Zahl von regionalen Auseinandersetzungen und Bürgerkriegen zu tödlichem Einsatz kommen», heißt es in dem Brief.
Hein und Algermissen weisen darauf hin, dass eine deutliche Abkehr von dem Grundsatz, deutsche Waffen nicht in Spannungsgebiete zu liefern, festzustellen sei. Dem müsse Einhalt geboten werden. Die Grundsätze der Genehmigung von Rüstungsexporten müssten restriktiv angewendet und Waffenlieferungen in Krisengebiete wie den Nahen und Mittleren Osten, nach Südasien und Südostasien gestoppt werden. Das bevorstehende Pfingstfest mahne dazu, die Hoffnung auf Frieden nicht im Abstrakten zu belassen, sondern ihr eine konkrete Gestalt zu geben, schreiben die Bischöfe.
epd lmw

News 13.5.2013
Tag der Kriegsdienstverweigerung - Pressemitteilung

Der 15. Mai ist seit 1986 der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung (KDV).

Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 machen Menschen in unserem Land von dem im Grundgesetz festgeschriebenen Recht auf KDV aus Gewissensgründen Gebrauch: Im Jahr 2012 wurden 346 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Darunter sind 316 Soldatinnen und Soldaten, 28 Reservisten und 2 Ungediente.

Im Februar 2012 gab das Bundesverwaltungsgericht erstmals Soldaten im Sanitätsdienst Recht, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollten.

 

Einem KDV-Antrag eines Soldaten oder einer Soldatin geht in der Regel eine intensive Phase persönlicher Klärung voraus. Manche von ihnen suchen in dieser Zeit das Gespräch mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), um einen kundigen Gesprächspartner zu finden und sich über die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kompetent beraten zu lassen.

Der EAK-Bundesvorsitzende Christoph Münchow: „Es ist notwendig, dass es ein gutes und solides Beraternetz für Soldatinnen und Soldaten gibt, die aus Gewissensgründen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Die Antrags-Verfahren sind aufwendig und häufig mit finanziellen Forderungen an die Verweigernden verbunden. Es ist notwendig und gut, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Beratung und Begleitung unterstützt.“

 

Auf dem Hintergrund der positiven Erfahrungen, die Deutschland mit dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung gemacht hat, erwartet die EAK, dass die Bundesregierung in ihrem internationalen Engagement nachdrücklich darauf hinwirkt, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung freiheitlich und demokratisch geregelt wird und praktiziert werden kann.

In vielen Ländern gibt es kein Grundrecht auf KDV wie in Deutschland. Im Bereich der nationalen Rechtspraxis bleiben Kriegsdienstverweigerer vielfach massiven Einschüchterungen ausgesetzt, obwohl die völkerrechtliche Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht Fortschritte macht.

 

Pfarrer Friedhelm Schneider, EAK-Mitglied und Vorsitzender des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), beobachtet aktuell mit großer Sorge „die geradezu obsessionelle Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern durch die griechischen Militärbehörden“, die teils über mehr als zehn Jahre hinweg an Mehrfacheinberufungen und sich steigernden Doppelbestrafungen festhalten. Die menschenrechtswidrigen Repressionen gegen Kriegsdienstverweigerer, die das EU-Mitglied Griechenland systematisch vornimmt, beschädigen nachdrücklich die Glaubwürdigkeit der EU-Menschenrechtspolitik; sie stehen in krassem Gegensatz zum Anspruch, der sich mit der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU verbindet.

Auch im Bereich der Europarats-Mitgliedsstaaten ist als Skandal festzuhalten, dass Länder wie die Türkei und Armenien ohne Sanktionen Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes missachten und Kriegsdienstverweigerer verfolgen und schikanieren.

In Deutschland schließlich bleibt weithin unbeachtet, dass auf den deutschen Militärstützpunkten der amerikanischen Streitkräfte das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen faktisch nicht gewährleistet ist.

 

 

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die  in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen, für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Bundesvorsitzender der EAK ist Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Christoph Münchow. Die EAK ist Teil der Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland und beschäftigt sich mit Fragen der Friedenstheologie,  Friedensethik, Friedens- und Gewissensbildung und Friedenspolitik.

www.eak-online.de

 

Bonn, den 7. Mai 2013

Maria Baum (Geschäftsführerin der EAK)

News 19.4.2013
Projekt: Jugendliche werden Friedensstifter