



































Kunst von Zivildienstleistenden
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie hier als pdf: Ankuendigung Schulung zum Ausbilder
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) hat auf ihrer Mitgliederversammlung vom 17.-19. September einen neuen Bundesvorsitzenden gewählt.
Nach 6 Jahren legte Walter Herrenbrück sein Amt als Vorsitzender nieder. In seine Amtszeit fielen die Umstrukturierung der Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Neuprofilierung der Arbeit der EAK nach Aussetzung der Wehrpflicht und Wegfall des Zivildienstes. Walter Herrenbrück dazu im Rückblick:
„Die Aussetzung der Wehrpflicht war ein Ziel, für das sich die EAK über Jahre eingesetzt hat. Nachdem es nach Aussetzung der Wehrpflicht den biographischen Bezug im Leben der jungen Männer nicht mehr gibt, sich zwangsläufig für oder gegen den Militärdienst zu positionieren, geht es nun darum, die Friedens- und Gewissensfrage in der Kirche als Thema stark zu machen und in den Christengemeinden den Frieden zu bezeugen und ihn auch zu leben.“
Der Friedensbeauftragte der EKD, Renke Brahms, betonte in seinen Dankesworten an Herrenbrück: „Sie sind immer im Dienst der Sache des Friedens gewesen. An dem Gelingen der Neugestaltung der Friedensarbeit in der Kirche haben Sie großen Anteil.“
Als Nachfolger von Walter Herrenbrück hat die EAK Mitgliederversammlung Herrn Dr. Christoph Münchow, bis 2011 Oberlandeskirchenrat in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsens und Stellvertreter des Landesbischofs, zum neuen Vorsitzenden gewählt.
Christoph Münchow unterstreicht:
„Wir müssen in den Kirchen die Friedenstheologie weiterentwickeln, die friedenspolitische Diskussion anregen und die Friedens- und Gewissensbildung stärken.
Als Vorsitzender der EAK möchte ich mich für eine Weiterentwicklung dieser Kernthemen der kirchlichen Botschaft einsetzen. Die Beratung in Fragen der Kriegsdienstverweigerung von Soldaten und Soldatinnen sowie international werden wir als EAK weiterführen.“
Als Responsibility to Protect oder auch Schutzverantwortung wird das Konzept der internationalen Politik und des Völkerrechts bezeichnet, welches dem Schutz des Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen und vor Verletzungen des humanitären Völkerrechts dienen soll. Diesem Konzept widmet sich die EAK einen ganzen Tag lang. Beginnen wird der Studientag mit einem Vortrag von Herrn Dr. Deiseroth zur juristischen Einordnung des R2P-Konzepts, um anschließend in einem Beitrag von Jakob J. Fehr eine Vorstellung davon zu bekommen, wie R2P theologisch und friedenspolitisch eingeordnet werden kann. Am Nachmittag wird auf dieser Basis zur gemeinsamen Diskussion in unterschiedliche Arbeitsgruppen eingeladen. Abschließend werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt und Empfehlungen zur Weiterarbeit an dem Thema gefunden.
Die Tagesordnung finden Sie hier als pdf: Tagesordnung Studientag EAK R2P