





Nach Halil Savda ist Mehmet Tarhan der zweite nicht-religiös motivierte türkische Militärdienstgegner, dessen Klage als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor dem Straßburger Menschenrechtsgerichtshof Erfolg hat.
EBCO hält die Türkei an, dem Urteilsspruch des EGMR umgehend nachzukommen und die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern zu beenden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung von EBCO (European Bureau for Concientious Objection).
Maha Al Aswad gehört einer kleinen, ganz jungen Bewegung an, die sich für das Recht auf Kriegsdienst-verweigerung in dem vom Militär stark geprägten Land einsetzt. Solange die Wehrpflicht fortbesteht, ist es ihr Ziel, legale Rahmenbedingungen für KDV und einen Zivilen Alternativdienst zu schaffen. Bis dahin aber ist es noch ein weiter Weg. Das Militär ist mächtig und der Dienst beim Militär wird nach wie vor von den meisten Ägyptern als ein Ehrendienst angesehen. Die Bewegung hat es nicht leicht. Einstweilen wäre es schon ein erster Fortschritt, wenn Wehrpflichtige vor Ableistung des Militärdienstes nicht länger an Auslandsreisen gehindert würden. Maha Al Aswad berichtete, dass sie inzwischen von drei Kriegsdienst-verweigerern wisse. Wer die Verweigerer vor Gericht juristisch vertreten wird, ist unklar, da kein Rechtsanwalt sich bisher zu ihrer Verteidigung bereit erklärt hat. In Ägypten gehört die „Beleidigung der Armee“ zu den Straftaten, für die man ins Gefängnis kommen kann.
Der Bundestag berät am Donnerstag, ob das Atalanta-Mandat ausgeweitet wird. Davor warnt Renke Brahms, Friedensbeauftragter der EKD: Nur zivile Maßnahmen helfen Somalia weiter.