Warum bekomme ich eine Einladung?
Die Armee braucht unter anderem für ihre Einsätze nicht nur Material, sondern auch Menschen. Sie will Dich daher zu einem „Informationsgespräch“ ins Kreiswehrersatzamt einladen und Dir einen freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr schmackhaft machen. Damit die Einladung an Dich versendet werden kann, wird Deine Adresse vom Einwohnermeldeamt an das Kreiswehrersatzamt weitergeben.
Kann ich verhindern, dass ich überhaupt angeschrieben werde?
Ja. Du kannst dem Einwohnermeldeamt untersagen, Deinen Namen und Deine Anschrift an die Bundeswehrverwaltung weiterzugeben, denn: „Eine Datenübermittlung ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben“, regelt § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes. Wenn Du gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Übermittlung widersprochen hast, dürfen Deine Daten also nicht weitergegeben werden. Dann flattert keine Bundeswehrwerbung ins Haus. Auf das Widerspruchsrecht wird bei jeder An- und Ummeldung im Einwohnermeldeamt, oder z.B. bei der Abholung deines Personalausweises hingewiesen. Aber auch sonst kannst Du jederzeit dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass Dein Name und deine Anschrift nicht weitergegeben werden dürfen. Solltest Du die Übermittlung der Daten bisher zugelassen haben und sind sie schon an die Bundeswehrverwaltung weitergeleitet worden, kannst du bei dem Kreiswehrersatzamt, das Dich anschreiben würde, ebenfalls jederzeit die sofortige Löschung der Daten verlangen.
Warum sollte ich diese Einladung ablehnen?
Diese Einladung solltest Du ablehnen, denn dieses Gespräch hält nicht, was es verspricht. Es informiert Dich nicht umfassend über den Beruf des Soldaten, der kein Beruf wie jeder andere ist. Du bekommst die Gehaltstabellen der einzelnen Soldgruppen (Gehaltsgruppen) erläutert und das Potenzial der Bundeswehr in den Bereichen Bildung, Gemeinschaft, „Abenteuer“ und berufliche Chancen ausführlich dargestellt. Ein Informationsgespräch zum Beruf des Soldaten sollte aber auch über die „Risiken und Nebenwirkungen“ aufklären. Solche Informationen bekommst Du in dem Gespräch beim Kreiswehrersatzamt jedoch nicht, da die Bundeswehr ein Interesse daran hat, Dich als Soldat/in anzuwerben. Wenn Dich interessiert, welche Informationen man Dir vorenthält und was es noch zu wissen lohnt, kannst Du ein Gespräch z.B. in kirchlichen Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerung in Anspruch nehmen.
Vor allem aber solltest Du nicht an diesem Gespräch teilnehmen, weil Du noch nicht so richtig weißt, wie Deine berufliche Zukunft aussehen könnte. Dass ein Dienst mit der Waffe in Afghanistan besser sei als in Deutschland vielleicht ein paar Monate länger eine freie Lehrstelle zu suchen, sagen nur jene, die Dich im Unklaren lassen, was die aktive Teilnahme an einem Kampfeinsatz der Bundeswehr bedeutet. Auch für die Finanzierung eines Studiums gibt es andere Möglichkeiten als bei der Bundeswehr zu dienen.
Die Bundeswehr ist eine Organisation, die weltweit mit militärischer Gewalt in Konflikte eingreift und so vieler Orts eine zivile Konfliktbearbeitung verhindert. Durch Töten von Menschen und Zerstören von Natur und Umwelt ist noch kein Frieden von Dauer errungen wurden.
Wenn Du dagegen Erfahrungen im In- oder Ausland, vielleicht sogar ganz spezifisch im Bereich der gewaltfreien Konfliktbearbeitung machen möchtest, solltest Du Dich, statt zur Bundeswehr zu gehen, auf einen der vielen Freiwilligendienstplätze bewerben. Da lernst Du mehr über ein fremdes Land als bei einem Bundeswehreinsatz, bildest Dich weiter, erlebst Gemeinschaft und hast auch Abenteuer satt. Wenn Du an einem solchen Dienst Interesse hast, hilft Dir die EAK gern weiter.
Unsere Empfehlung:
Damit Du zu einem sog. „Informationsgespräch“ der Bundeswehr gar nicht erst eingeladen wirst:
Widersprich der Adressweitergabe an das Kreiswehrersatzamt und nimm dir die Freiheit „nein“ zu sagen. Gern helfen wir dir dabei weiter.
Was kann ich tun, wenn ich schon ja gesagt habe?
Eine Umkehr ist jederzeit möglich. Auf die Einladung ins Kreiswehrersatzamt folgt ein vielstufiges Verfahren, in dem du an vielen Stellen einfach NEIN sagen kannst.
Zunächst gibt es beim sog. „Informationsgespräch“ eine ausführliche Beratung durch das Kreiswehrersatzamt (§ 59 Wehrpflichtgesetz). Am Ende des Gesprächs kannst Du einfach „Nein, das will ich nicht.“ sagen und nach Hause gehen.
Wenn Du Dich am Ende des Gesprächs im Kreiswehrersatzamt schriftlich mit einer Untersuchung auf Geeignetheit für den Wehrdienst einverstanden erklärst, wirst Du anschließend untersucht. Bist du aus Sicht der Bundeswehr auch gesundheitlich als Soldat/in geeignet, fordert das Kreiswehrersatzamt Dich zum Dienstantritt auf, sofern Du wiederum im Anschluss an das Gespräch schriftlich um die Heranziehung zum freiwilligen Wehrdienst gebeten hast. Erscheinst du zum vorgesehen Dienstantritt nicht, ist das freiwillige Wehrdienstverhältnis nicht zustande gekommen. Du kannst also auch an dieser Stelle Deine Entscheidung ganz einfach -durch nicht erscheinen- rückgängig machen.
Trittst Du den Wehrdienst an, ist in den ersten sechs Monaten die Entlassung auf Antrag jederzeit ohne Einhaltung von Fristen und ohne Begründung möglich (§ 61 Absatz 2, Wehrpflichtgesetz). Bis sechs Monate nach Dienstantritt bei der Bundeswehr reicht also an jeder Stelle ein einfaches NEIN aus, um umzukehren.
Nach sechs Monaten bei der Bundeswehr wirst Du auf Antrag nicht mehr einfach entlassen, sondern Du musst einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Das ist etwas aufwendiger, jedoch auch ein möglicher Weg. Wie das im Detail geht, darüber informiert Dich die EAK gern (Hotline der EAK: 0228 / 24 999 29)!
