...zum zweiten Mal Deutscher Fussballmeister wurde"
Ein Beitrag von Johannes Weissinger, Vorsitzender der EAK Westfalen
Gehen die BVB-Fans zum Westfalenstadion über die Hohe Straße, dann kommen sie Ecke Rheinlanddamm an dem Gebäude vorbei, in dem vor 55 Jahren eine Institution, die manchen von ihnen persönlich geholfen hat, gegründet wurde. Die Rede ist von der „Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen“. Im Gedächtnis der meisten ist sie hauptsächlich verbunden mit Bremen (1971- 2003), wo der Vorsitzende Ulrich Finckh Pastor war. Aber gegründet wurde die Zentralstelle in Dortmund. Das hing mit ihrem Gründer und ersten Präsidenten Friedrich Siegmund-Schultze zusammen. Er war kein Kind des Ruhrgebietes, sondern kam nach Dortmund erst in einem Alter, in dem man sonst in den Ruhestand geht. 1948 gründete er dort die Jugendwohlfahrtsschule, 1951 umbenannt in Sozialpädagogisches Seminar (später eingegliedert in die neue Fachhochschule für Sozialarbeit). In dessen Sitzungsraum, Hohe Straße 141/II, lud er als Vorsitzender des Deutschen Ausschusses für Kriegsdienstverweigerungsfragen - seit 1953 ein Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Friedensverbände, deren Präsident seit 1949 ebenfalls Siegmund-Schultze war – zu einer Sitzung am 2. März 1957 ein, für die er die Mitglieder „angesichts der Wichtigkeit“ „um vollständiges Erscheinen“ bat. Auf der Tagesordnung stand die Konstituierung der „Deutschen“ (dieses Adjektiv fiel bei der Gründung weg) Zentralstelle, die am selben Ort am 25. März vollzogen wurde und auf Antrag vom 29. April in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dortmund eingetragen wurde. Präsident: Friedrich Siegmund-Schultze, 1. Vorsitzender: Heinz Kloppenburg, ebenfalls aus Dortmund.
Bei Gründung der Zentralstelle war Siegmund-Schultze in seinem 72. Lebensjahr. Er konnte, wie man so sagt, auf ein ansehnliches Lebenswerk zurückblicken, ja mehr: er war in einer solchen Fülle „ökumenisch lebendig“ und „für den Frieden aktiv“, dass man sich kaum vorstellen kann, wie so viel in einem Leben Platz haben kann. So ist er an der Gründung des Weltbundes für Freundschaftsarbeit der Kirchen und des Internationalen Versöhnungsbundes beteiligt, nimmt an allen wichtigen ökumenischen Konferenzen zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg teil (freilich nie als Mitglied der offiziellen Delegation der deutschen Kirchen) und gibt mit der Zeitschrift „Die Eiche“ von 1913 – 1933 das wichtigste ökumenische Organ in deutscher Sprache heraus, erprobt nach einer kurzen Zeit als Pfarrer an der Friedenskirche in Potsdam, der Kirche des Kaisers und seiner Hofgesellschaft, ab 1911 im Berliner Osten neue Formen der Sozialarbeit, wird 1917 der erste Direktor eines Städtischen Jugendamtes, 1925 Honorarprofessor an der Berliner Universität und zum Anreger des heutigen Studienfaches Sozialpädagogik, ist, im Juni 1933 zur Emigration in die Schweiz gezwungen, dort in der Flüchtlingshilfe tätig. Es ging ihm zeit seines Lebens um den Zusammenhang von sozialer Gerechtigkeit und internationalem Frieden und die Einsicht, dass die Christenheit nur als ökumenische Gemeinschaft beide fördern kann.
Die Gründung der Zentralstelle mit zunächst 11 Mitgliedsorganisationen – zuletzt waren es 26 - ist eine Antwort auf die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, gesetzlich geregelt im Wehrpflichtgesetz, 1956. Siegmund-Schultze hatte gleich nach der Verabschiedung des Grundgesetzes eingefordert, dass der Bestimmung des Artikels 4, Absatz 3 „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Folge geleistet werde, indem eben ein solches Bundesgesetz erarbeitet werde – dazu sollte es erst 1984 kommen. Er protestierte dagegen, dass die Regelung des Rechtes auf Kriegsdienstverweigerung im Wehrpflichtgesetz dieses zu einem Ausnahmerecht macht und den Gewissensbegriff einengt.
Im März 1959 sieht sich Siegmund-Schultze durch eine Rede des Bundespräsidenten Heuss in der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg herausgefordert, Theodor Heuss an seine Amtspflichten nach Artikel 56 der Verfassung zu erinnern: „Wir halten den Artikel 4 des Grundgesetzes für den eigentlichen Prüfstein der Freiheits- und Friedensgesinnung des aus Nationalsozialismus und Weltkrieg neuerstandenen Deutschland.“
Zur 50-Jahr-Feier der Zentralstelle KDV 2007 in Berlin nannte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse deren Gründung „ein Symbol der Hoffnung“, „ein(en) Glanzpunkt der jungen Demokratie in der Bundesrepublik“. Wie schrieb doch Gustav W. Heinemann 1972 in seinem Geleitwort zur „Gedenkschrift für Friedrich Siegmund-Schultze (1885-1969) Aktiver Friede“: Er „gehörte zu den ungewöhnlichsten Menschen, denen ich begegnet bin. In seinem Denken und im Gespür für das, was die Stunde gebot, war er seiner Zeit und seiner Umwelt weit voraus.“ Ob der Beschluss der Zentralstelle vom Mai des vergangenen Jahres, nach Aussetzung der Wehrpflicht ihre Arbeit ruhen zu lassen und sich danach aufzulösen, der „Verpflichtung, sein Werk zu bewahren und weiterzuführen“ (Heinemann), gerecht wird, bezweifle ich. Denn die Gewissensentscheidung gegen den Krieg und seine Ursachen kann verschiedene Formen annehmen, deren Recht zu verteidigen und für deren Schutz in einem breiten Bündnis einzutreten nötig ist.
Veröffentlicht in: AMOS - Kritische Blätter aus dem Ruhrgebiet 1-2012
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) verleiht seit 1994 einen „Friedrich Siegmund-Schultze-Förderpreis für gewaltfreies Handeln“. Dieser wird verliehen, wenn die Preissumme von 5.000 Euro durch Spenden eingegangen ist.
Näheres unter http://www.eak-online.de/fss-förderpreis
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Ein Beitrag von Wolfgang Geffe, stellvertr. Vorsitzender der EAK und Beauftragter für Friedensarbeit der Ev. Kirche in Mitteldeutschland
Es ist in unserer Gesellschaft umstritten, ob zur Abwehr von massiven Menschenrechtsver-letzungen, von Mord an Minderheiten oder zur Verhinderung von Vertreibung und Folter der Einsatz militärischer Gewalt gerechtfertigt ist.
Manche in Gesellschaft und Kirche halten den sogenannten humanitären Einsatz militärischer Mittel für geboten, wenn es dafür einen Rechtsrahmen (d.h. ein Mandat der Vereinten Nationen) gibt. Andere wiederum lehnen den Einsatz von Militär ab, da solche Einsätze sich oft in ungewollte Eskalationsdynamiken verstricken.
Eine breite gesellschaftliche Debatte über die Rolle der militärischen Mittel ist nötig. Aber
diese Diskussion kann nur dann mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit geführt werden, wenn auch die Alternativen zum Einsatz des Militärs korrekt beschrieben werden.
Leider ist das häufig nicht der Fall. Dann bekommt eine Argumentation Raum, die Pazifisten gleichsetzt mit Menschen, die den Geschehnissen ihren Lauf lassen und passiv zusehen, wie andere misshandelt oder getötet werden. Mitunter wird dieses Argument noch damit „vervollständigt“, dass behauptet wird, die Pazifisten, würden so handeln, weil sie nicht schuldig werden wollen.
Eine solche Darstellung wird der aktiven Gewaltfreiheit nicht gerecht. Der Blick auf Gandhi, Martin Luther King oder auf die friedliche Revolution 1989 zeigt, dass Menschen, die zu gewaltfreiem Handeln aufrufen, nicht passive Zuschauer der Geschichte sind, sondern dass sie sich aktiv einsetzen für Freiheit, Gerechtigkeit, Menschenrechte, Demokratie und Frieden. Gegenüber autoritären Strukturen und Regierungen wird da durchaus auch im Sinne Bonhoeffers „dem Rad in die Speichen gegriffen“.
Wenn wir uns darüber verständigen, welche Außen- u. Sicherheitspolitik die Bundesrepublik zukünftig verfolgen soll, dann wäre es im Sinne des oft benannten „Vorrang des Zivilen“, nicht als erstes die Rolle der Bundeswehr in den Blick zu nehmen, sondern zunächst danach zu fragen, welche Möglichkeiten der zivilen Konfliktbearbeitung es gibt und wie diese Möglichkeiten sinnvoll genutzt werden können. Das wird aber nur dann geschehen, wenn wir überzeugt sind, dass gewaltfreies Handeln zielführend und erfolgreich sein kann.
Deshalb kommt es z.B. darauf an, die Erfahrungen, die es bisher schon mit der Tätigkeit von Friedensfachkräften gibt - seit 1999 als Programm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – in stärkerem Maße als bisher in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dann könnte so manche/r beim Stichwort „Auslandseinsatz“ auch an die Tätigkeit von Friedensfachkräften in Konfliktregionen denken und die Rede vom „Vorrang des Zivilen“ würde untersetzt mit dem Wissen um Menschen, die sich gewaltfrei für Versöhnung, Menschenrechte und Frieden engagieren.
Sie tun das, weil sie eben nicht passiv zusehen, wie Menschenrechte mit Füßen getreten werden und sie tun es, im Vertrauen darauf, dass gewaltfreies Handeln langfristig erfolgreich sein wird.
Erst wenn solche tapferen Menschen in den Blick kommen, wenn wir über Gewaltfreiheit sprechen, bekommt unsere gesellschaftliche Debatte über das Für und Wider des Einsatzes militärischer Mittel die entsprechende Brisanz.
Zerrbildern – sowohl von den Soldat/innen als auch von den gewaltfrei Handelnden – darf in dieser Diskussion kein Raum gegeben werden.

