Aus der Serie "Afghanistan - Camp Marmal" / Foto von Timo Vogt
Tags: 
Tags: 
Tags: 
Tags: 
Tags: 

Als Soldat/in den Kriegsdienst verweigern

Soldatinnen und Soldaten haben jederzeit das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern und aus ihrem Dienstverhältnis auszusteigen. Über die Anträge von Soldaten/innen entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in einem rein schriftlichen Verfahren. Sowohl vor einer Antragstellung als auch während des Verfahrens können Sie sich beraten lassen, damit die Antragstellung reibungslos abläuft. Eine KDV-Beratung durch die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist kostenlos und wird von landeskirchlichen Beratungsstellen vor Ort angeboten. Hier bekommen Sie alle Informationen, die für Ihre KDV-Antragstellung wichtig sind. Die EAK verfügt auch über Kontakte zu Anwälten, die im Wehrrecht spezialisiert sind und Sie in Ihrem Verfahren unterstützen können.


Kriegsdienstverweigerung: Wissenswertes für die Antragsstellung


1.
In den ersten sechs Monate des Dienstes kann in allen Dienstverhältnissen jederzeit und ohne Begründung die Entlassung verlangt werden. Die ersten sechs Monate des Dienstes bei der Bundeswehr gelten als Probezeit. In dieser Zeit können freiwillig Wehrdienst Leistende jederzeit mit sofortiger Wirkung ihre Entlassung verlangen. Eine Begründung ist nicht nötig. Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten können in den ersten sechs Monaten bei der Bundeswehr von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und ihre Verpflichtung rückgängig machen. Auch dafür ist keine Begründung nötig.


2.
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) kann jederzeit gestellt werden. Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes („Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“) enthalten. Der Antrag kann zum Beispiel folgenden Wortlaut haben: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.


3.
Der KDV-Antrag ist unmittelbar beim Kreiswehrersatzamt zu stellen. Der Dienstweg ist in diesem Fall nicht einzuhalten. Das für Sie zuständige Kreiswehrersatzamt ist, wenn Sie den freiwilligen Wehrdienst leisten, dasjenige Ihres Heimatwohnorts, wenn Sie Zeit- oder Berufssoldatin sind, dasjenige, in dessen Bereich Sie bei Ihrem Eintritt in die Bundeswehr gewohnt haben.


4.
Dem KDV-Antrag sind ein tabellarischer Lebenslauf UND eine persönliche ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Kriegsdienstverweigerung beizufügen. Die Darlegung der Beweggründe muss ausführlich und nachvollziehbar erläutern, warum der Waffendienst aus Gewissensgründen nicht mehr geleistet werden kann. Sie muss erläutern, welche Überlegungen, Gedanken, Ereignisse oder Vorkommnisse zu der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe, gegen das Töten von Menschen im Krieg geführt haben. Der tabellarische Lebenslauf muss vollständig sein, d.h. Angaben zu Herkunft, Ausbildung und Beruf enthalten.


5.
Über den KDV-Antrag entscheidet das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Leisten Sie freiwilligen Wehrdienst, leitet das Kreiswehrersatzamt Ihre Antragsunterlagen zusammen mit Ihrer Personalakte an das Bundesamt weiter. Sind Sie Zeit- oder BerufssoldatIn, muss das Kreiswehrersatzamt zusätzlich eine Stellungnahme Ihres Disziplinarvorgesetzten und der personalbearbeitenden Dienststelle einholen. In diesem Fall wird der Disziplinarvorgesetzte vom Kreiswehrersatzamt über Ihre KDV-Antragstellung informiert.


6.
Ab KDV-Antragstellung können Sie vom unmittelbaren Dienst an der Waffe befreit werden. Die Entlassung aus der Bundeswehr erfolgt erst nach Ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer. Bis dahin können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Dienst an der Waffe stellen. Der Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung (VMBI 2005, S. 133) zur Behandlung von Soldat/innen, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweiger/in beantragt haben, regelt diese Befreiung von den Dienstpflichten. Hierbei helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch bei Problemen in der Truppe hilft die Hotline der EAK (Tel.: 0228 / 24 999 29). Darüber hinaus kann es hilfreich sein, sich an den Seelsorger / die Seelsorgerin in der Bundeswehr zu wenden.


7.
Zur Rückzahlung von Ausbildungskosten kann es bei einer Kriegsdienstverweigerung kommen, wenn während der Dienstzeit in der Bundeswehr eine durch die Bundeswehr finanzierte Ausbildung oder ein Studium gemacht wurde und Sie vor dem regulären Ende der vereinbarten Dienstzeit durch ein KDV-Verfahren aus der Bundeswehr ausscheiden. Insbesondere für diesen Bereich ist der stetige Kontakt mit einem Fachanwalt unerlässlich und sollte schon vor der Eröffnung des Verfahrens zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer/in gesucht werden.


8.
Die EAK hilft dabei, dass Ihr KDV-Antrag zügig bearbeitet wird. Bei freiwillig Wehrdienst Leistenden dauert die Bearbeitung des KDV-Antrags i.d.R. wenige Wochen, bei Zeit- und Berufssoldaten wenige Monate. Die EAK kann das KDV-Verfahren Schritt für Schritt begleiten und darauf achten, dass die Bearbeitung des Antrags nirgendwo stockt.


 


Gerne unterstützen und begleiten wir Sie bei der Stellung eines KDV-Antrages. Hierzu stehen wir Ihnen telefonisch unter der 0228 / 24 999 29 zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit auch per E-Mail an die Bundesgeschäftsstelle oder direkt an die EAK Mitglieder wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

News 15.5.2013
epd: Bischöfe Hein und Algermissen: Thema Rüstungsexporte

Kassel/Fulda (epd). Gegen deutsche Rüstungsexporte haben sich der evangelische kurhessische Bischof Martin Hein und der katholische Fuldaer Bischof Heinz Josef Algermissen gewandt. Wie die Pressestellen beider Kirchen am Dienstag mitteilten, weisen die Bischöfe in einem gemeinsamen Brief an die hessischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an die Kirchengemeinden auf die Gefährdung des Friedens durch solche Exporte hin. Waffenlieferungen eröffneten nicht selten überhaupt erst die Möglichkeit zu militärischen Konflikten, schreiben die Bischöfe.


Insbesondere der Weiterverkauf von Waffen seitens der Empfängerstaaten könne nur schwer verhindert werden, so die Bischöfe weiter. «Es besteht berechtigter Grund zu der Sorge, dass Waffen aus deutscher Produktion in einer nicht geringen Zahl von regionalen Auseinandersetzungen und Bürgerkriegen zu tödlichem Einsatz kommen», heißt es in dem Brief.
Hein und Algermissen weisen darauf hin, dass eine deutliche Abkehr von dem Grundsatz, deutsche Waffen nicht in Spannungsgebiete zu liefern, festzustellen sei. Dem müsse Einhalt geboten werden. Die Grundsätze der Genehmigung von Rüstungsexporten müssten restriktiv angewendet und Waffenlieferungen in Krisengebiete wie den Nahen und Mittleren Osten, nach Südasien und Südostasien gestoppt werden. Das bevorstehende Pfingstfest mahne dazu, die Hoffnung auf Frieden nicht im Abstrakten zu belassen, sondern ihr eine konkrete Gestalt zu geben, schreiben die Bischöfe.
epd lmw

News 13.5.2013
Tag der Kriegsdienstverweigerung - Pressemitteilung

Der 15. Mai ist seit 1986 der Internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung (KDV).

Auch nach Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 machen Menschen in unserem Land von dem im Grundgesetz festgeschriebenen Recht auf KDV aus Gewissensgründen Gebrauch: Im Jahr 2012 wurden 346 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Darunter sind 316 Soldatinnen und Soldaten, 28 Reservisten und 2 Ungediente.

Im Februar 2012 gab das Bundesverwaltungsgericht erstmals Soldaten im Sanitätsdienst Recht, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen wollten.

 

Einem KDV-Antrag eines Soldaten oder einer Soldatin geht in der Regel eine intensive Phase persönlicher Klärung voraus. Manche von ihnen suchen in dieser Zeit das Gespräch mit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK), um einen kundigen Gesprächspartner zu finden und sich über die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen kompetent beraten zu lassen.

Der EAK-Bundesvorsitzende Christoph Münchow: „Es ist notwendig, dass es ein gutes und solides Beraternetz für Soldatinnen und Soldaten gibt, die aus Gewissensgründen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Die Antrags-Verfahren sind aufwendig und häufig mit finanziellen Forderungen an die Verweigernden verbunden. Es ist notwendig und gut, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) die Beratung und Begleitung unterstützt.“

 

Auf dem Hintergrund der positiven Erfahrungen, die Deutschland mit dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung gemacht hat, erwartet die EAK, dass die Bundesregierung in ihrem internationalen Engagement nachdrücklich darauf hinwirkt, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung freiheitlich und demokratisch geregelt wird und praktiziert werden kann.

In vielen Ländern gibt es kein Grundrecht auf KDV wie in Deutschland. Im Bereich der nationalen Rechtspraxis bleiben Kriegsdienstverweigerer vielfach massiven Einschüchterungen ausgesetzt, obwohl die völkerrechtliche Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht Fortschritte macht.

 

Pfarrer Friedhelm Schneider, EAK-Mitglied und Vorsitzender des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO), beobachtet aktuell mit großer Sorge „die geradezu obsessionelle Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern durch die griechischen Militärbehörden“, die teils über mehr als zehn Jahre hinweg an Mehrfacheinberufungen und sich steigernden Doppelbestrafungen festhalten. Die menschenrechtswidrigen Repressionen gegen Kriegsdienstverweigerer, die das EU-Mitglied Griechenland systematisch vornimmt, beschädigen nachdrücklich die Glaubwürdigkeit der EU-Menschenrechtspolitik; sie stehen in krassem Gegensatz zum Anspruch, der sich mit der Verleihung des Friedensnobelpreises an die EU verbindet.

Auch im Bereich der Europarats-Mitgliedsstaaten ist als Skandal festzuhalten, dass Länder wie die Türkei und Armenien ohne Sanktionen Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes missachten und Kriegsdienstverweigerer verfolgen und schikanieren.

In Deutschland schließlich bleibt weithin unbeachtet, dass auf den deutschen Militärstützpunkten der amerikanischen Streitkräfte das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen faktisch nicht gewährleistet ist.

 

 

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) ist innerhalb der „Konferenz für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ der Dachverband für diejenigen, die  in den evangelischen Landeskirchen und Freikirchen, für Fragen der Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Friedensarbeit zuständig sind. Bundesvorsitzender der EAK ist Oberlandeskirchenrat i.R. Dr. Christoph Münchow. Die EAK ist Teil der Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland und beschäftigt sich mit Fragen der Friedenstheologie,  Friedensethik, Friedens- und Gewissensbildung und Friedenspolitik.

www.eak-online.de

 

Bonn, den 7. Mai 2013

Maria Baum (Geschäftsführerin der EAK)

News 19.4.2013
Projekt: Jugendliche werden Friedensstifter