Die EAK ist seit 1956 eine Arbeitsgemeinschaft in der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD), die aus 23 evangelischen Landeskirchen besteht.
Die EAK ist ein kirchlicher Dienst für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende und diejenigen, die vor der Entscheidung stehen, Militärdienst zu leisten oder den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
Sie steht jedem zur Verfügung, der eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, informiert über alle Fragen zu Kriegsdienstverweigerung (KDV) und Zivildienst (ZD) und hilft jedem Kriegsdienstverweigerer (ob mit oder ohne Konfession), das Grundrecht nach Art. 4 Absatz 3 des Grundgesetzes wahrzunehmen.
Die EAK-Bundesgeschäftsstelle und die Büros der EAK-Mitglieder in den Landeskirchen beantworten damit zusammenhängende Fragen und vermitteln auf Anfrage Anschriften erfahrener Berater und Beistände vor Ort oder in der Region. Kriegsdienstverweigerer im Zivildienst werden über ihre Möglichkeiten informiert, an Rüstzeiten bzw. Werkwochen oder an anderen Angeboten der evangelischen Zivildienstseelsorge teilzunehmen.
Die EAK versteht sich als Teil kirchlicher Friedensarbeit. Deshalb ist sie nicht nur eine Arbeitsgemeinschaft von Fachleuten in KDV- und ZD-Fragen, sondern befaßt sich auch mit Fragen der Friedensethik, der Friedensentwicklung und Friedenspädagogik.
Sie tritt für einen gewaltfreien Weg zum Frieden ein, sowohl innerstaatlich als auch zwischen den Völkern. Sie verfolgt die ökumenische Diskussion und pflegt Kontakte zu anderen Kirchen und kirchlichen Friedensgruppen. Die EAK veranstaltet außer den regelmäßigen Mitgliederversammlungen auch Studientage und Konferenzen, zu denen Gäste willkommen sind.
Um die europäische Zusammenarbeit zugunsten der Gewissensfreiheit für Militärdienstverweigerer zu fördern, arbeitet die EAK zuerst mit kirchlichen Einrichtungen, aber auch mit nicht-kirchlichen Gruppen und Verbänden zusammen, die für einen gewaltfreien Weg zum Frieden eintreten.
Auf nationaler Ebene ist die EAK Mitglied der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen, in der 32 verschiedene Organisationen für das Freiheitsrecht auf Verweigerung des Militärdienstes zusammenarbeiten.
International hält sie Kontakt zum Sekretariat für Gerechtigkeit, Frieden und Menschenrechte der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und anderen Einrichtungen der Ökumene.
Die EAK ist Mitglied des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerer (EBCO), das sich für europaweit übereinstimmende, freiheitliche gesetzliche Regelungen für KDVer einsetzt.
Im Rahmen der KSZE/OSZE - Folgetreffen zur Menschlichen Dimension hat sich die EAK dafür engagiert, dass die Gewissensfreiheit für Militärdienstverweigerer beachtet und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbindlich geregelt wird. An diese zentrale Forderung wird auch in Kontakten mit Parlamentariern aus Europarat und Europaparlament immer wieder erinnert.