Dienst leisten

Nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer folgt oft die Ableistung des Zivildienstes, der zurzeit 9 Monate dauert. Wer diesen Dienst geleistet hat, hat ausgedient in Friedenszeiten. Viele versuchen, so früh wie möglich – z.B. nach Abschluss einer Ausbildung, Lehre oder Abitur – diesen meist einprägsamen Lebensabschnitt hinter sich zu bringen. Er kann in verschiedenen TÄTIGKEITS-FELDERN abgeleistet werden, die interessante Erfahrungen für das Leben vermitteln können.
Zur Hilfe bei der ZIVILDIENSTPLATZSUCHE in Kirche und Diakonie bieten wir regionale Kontakte an.
Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr statt Zivildienst
Der Zivildienst kann nach § 14 c Zivildienstgesetz - durch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ersetzt werden. Das gilt aber nur für denjenigen, der sich - nach seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu einem freiwilligen Dienst nach dem FSJ-Gesetz schriftlich verpflichtet hat. Wer ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr FSJ im Inland oder im Ausland geleistet hat, wird nicht mehr zum Zivildienst herangezogen. Mit Beendigung dieses Freiwilligen Jahres erlischt - in Friedenszeiten - die Zivildienstpflicht.
Angebote der Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im evangelisch kirchlichen Bereich:
Rüstzeiten und Werkwochen sind kirchliche Angebote für Zivildienstleistende und interessierte Gäste aus der jeweiligen Region. Sie ermöglichen Gespräche mit Zivis aus anderen Dienststellen, Erfahrungsaustausch, Mitgestalten und gemeinsames Handeln. Für Rüstzeiten und Werkwochen kann Sonderurlaub in Anspruch genommen werden. (BAZ-Leitfaden A 8)
Die Fahrtkosten zwischen Dienststelle und Tagungsort werden Zivildienstleistenden bis zu 22,00 € erstattet. Anmeldungen bitte direkt an die regionalen Veranstalter richten. Folgende Tagungen werden zurzeit angeboten: