Antragstellung

Wer einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellt, sollte den ZEITPUNKT der Antragstellung besonders beachten:
Das Bundesamt für den Zivildienst entscheidet über alle Anträge, auch die von Soldaten und Reservisten der Bundeswehr.

Nach wie vor sind die gesetzlichen Anforderungen an den Antrag zu beachten, denn dieser ist durch einen vollständigen Lebenslauf und eine ausführliche Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidung zu ergänzen. Die neu bearbeiteten allgemeinen Hinweise zum KDV-Verfahren geben Auskunft darüber. Die dort beschriebenen Anforderungen sind zu beachten und die Fristen einzuhalten.

Die kirchlichen Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer und Zivildienstleistende informieren darüber hinaus über das Widerspruchsverfahren, den weiteren Rechtsweg und alle Fragen der Ableistung des Zivildienstes oder der freiwilligen Alternativdienste.

Wer als "wehrdienstfähig" mit der Tauglichkeitsstufe (Signierziffer) I oder II gemustert worden ist, sollte den KDV-Antrag unverzüglich nach der Musterung stellen, wenn er sich vor einer Einberufung zur Bundeswehr schützen will.

Anträge von Soldatinnen und Soldaten
Was Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, beachten sollten, darüber informiert die folgende gesonderte Information:

Für den Umgang mit KDV-Antragstellern in der Bundeswehr gilt seit 21. Oktober 2003 folgender Erlass: Ministerialblatt des BMVg vom 11.12.2003 i.d.F. vom 25. März 2004.

Informationsmaterial für (kirchliche) Beraterinnen und Berater von Soldaten und Soldatinnen

Das Aufsuchen einer Beratungsstelle vor fertiger Ausarbeitung und Versendung der Unterlagen ist in jedem Falle zu empfehlen. Örtliche Ansprechpartner finden Sie über Beratungsstellen in Ihrer Region.

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